Inklusion erfordert Reformen in der Lehrerbildung / Im Zentrum steht die Auseinandersetzung mit der Heterogenität / BLLV plädiert für ein Studium, das sich insgesamt in drei Abschnitte aufteilt
(München) - Wer die Inklusionsidee umsetzen will, muss die sonderpädagogische Lehrerbildung reformieren. Die Ziele der im März 2009 ratifizierten UN- Behindertenrechtskonvention erfordern Lehrerinnen und Lehrer, denen es gelingt, Lerngeschehen im Unterricht für möglichst viele Schüler mit unterschiedlichem Vorwissen, unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unterschiedlich verlaufenden Lernprozessen erfolgreich zu gestalten", erklärten der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), Klaus Wenzel, und der Leiter der BLLV- Fachgruppe Förderschule, Frank Tollkühn, heute (24. März 2010) in München. Angehende Lehrkräfte müssen erforderliche Kompetenzen im jeweiligen Fach, in Diagnostik, Didaktik, im Klassenmanagement sowie in der Beratung erwerben können. Im Zentrum einer der Inklusion verpflichtenden Lehrerbildung steht daher die Auseinandersetzung mit Heterogenität in pädagogischen Prozessen. Der BLLV spricht sich in dem Grundsatzpapier "Inklusion und die Auswirkungen auf das bayerische Schulsystem" für ein aufeinander aufbauendes sonderpädagogisches Studium aus, das sich in drei Abschnitte aufteilt.
So werden in einem Basisstudium Grundlagen der Erziehungswissenschaften vermittelt. Beteiligt werden müssen die Fachdisziplinen Pädagogik und Sonderpädagogik, Psychologie, Schulpädagogik sowie Soziologie. Danach erfolgt ein Profilstudium mit verschiedenen Spezialisierungen, wobei das Profil "Umgang mit Heterogenität" Voraussetzung für einen sonderpädagogischen Masterstudiengang ist. In dem zweijährigen Masterstudiengang erfolgt eine Vertiefung der Inhalte. Ziel ist es, angehende Lehrerinnen und Lehrer zur direkten Unterstützung, Koordination und Beratung zu befähigen. Um die erforderliche Berufsfeldorientierung sicherzustellen ohne die Ausbildungszeit zu verlängern, wird ein Jahr des zweijährigen Vorbereitungsdienstes in Form von betreuten Praxisteilen absolviert. Dabei wird mit Ausbildungsschulen zusammengearbeitet, die Methoden berufsfeldorientierter Forschung einbeziehen.
In dem BLLV- Papier wird festgehalten, dass die UN- Behindertenrechtskonvention von der Politik, von der Kultus- und Schulverwaltung und vor allem von den Lehrerinnen und Lehrern der Förder- und Regelschulen ein grundlegendes Umdenken verlangt: "Inklusion bedeutet Paradigmenwechsel in der Ausrichtung unser Schule. Pädagogik im Zeichen der Inklusion zielt auf gemeinsames Lernen, auf ein Konzept leistungsheterogener Klassen und Gruppen sowie auf eine größere Bedeutung des sozialen Lernens ab." Wenzel und Tollkühn bezeichneten dies als "zentrale Herausforderung für die Schule im 21. Jahrhundert, der auch die Lehrerbildung gerecht werden muss." Veränderungen, die die Inklusionsidee mit sich bringt, könnten nur durch eine neue Sicht der pädagogischen Professionalität aller Lehrer erreicht werden. "Kooperation und Teamarbeit mit anderen Pädagogen und Mitarbeitern in der Schule wird künftig einen zentralen Teil der pädagogischen und sonderpädagogischen Professionalität darstellen."
Das ausführliche BLLV- Papier "Inklusion und die Auswirkungen auf das bayerische Schulsystem" ist im Internet unter www.bllv.de zu finden.
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