Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Innenminister Beckstein will die Büchse der Pandora bei Mautausweichverkehren öffnen / Subsidiarität könnte in egoistischer Kleinstaaterei enden

(Frankfurt/M.) - Mit guten Gründen lehnt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- uns Wohnungswesen die Aufnahme eines neuen Verkehrszeichens zum Verbot des „Lkw-Transitverkehrs“ in die Straßenverkehrsordnung ab. Der Begriff „Transit“ ist dem Straßenverkehrsrecht völlig fremd. Da die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise für die Setzung von Verkehrszeichen zuständig sind, zielt der bayerische Vorschlag wohl auf den „Transit durch den Landkreis“ ab. Eine Zerstückelung des dem Gemeingebrauch gewidmeten Straßennetzes, die an die politische Landkarte Deutschlands im 19. Jahrhundert vor Einführung des Zollvereins erinnert, wäre die unabwendbare Folge. Das „St. Florians-Prinzip“ und „Nachbarschaftskriege“ um den Lkw-Verkehr wären wohl unvermeidlich. Gerade die bayerische Landesregierung sollte aus der „durchgeknallten“ Transitpolitik in Tirol wissen, was weite Ermessensspielräume auf Kreisebene bedeuten. Wer die Büchse der Pandora öffnet, erntet Unheil.

Neben dem anvisierten Mautausweichverkehr wäre vor allem der regionale Wirtschaftsverkehr betroffen und massiv behindert, mit lähmenden Auswirkungen für Produktion und Handel, so der BGL. Die weitaus bessere, wenn auch nicht problemlose Alternative zur Verhinderung von echten Mautausweichverkehren ist die Bemautung der als Ausweichstrecken genutzten Bundesstraßen. Dies ist nach dem Autobahnmautgesetz möglich. Die auf diese Weise erhobenen Mittel müssen allerdings direkt in die Region als zusätzliche Gelder für Infrastrukturinvestitionen – z.B. Umgehungsstraßen – zurückfließen, damit die betroffene Wirtschaft und die belasteten Menschen unmittelbar von ihren „Sonderabgaben“ profitieren. Lkw-Fahrverbote dürfen nur als letztes Mittel bei Land- und Kreisstraßen eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen von § 45 StVO unter strenger Beachtung des verfassungsrechtlich fundierten Übermaßverbotes gegeben sind. Dazu reicht das vorhandene Instrumentarium völlig aus. Es gibt ohnehin schon zu viel Aktionismus um echte oder vermeintliche Mautausweichverkehre.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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