Innenminister muss Verfassung achten
(Berlin) - Laut Presseberichten hat der Bundesminister des Inneren, Wolfgang Schäuble, das Bundesverfassungsgericht scharf kritisiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist diese Kritik entschieden zurück.
Besonders wird das Zitat des Ministers kritisiert, alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Rechtsanwalt Cord Brügmann, Hauptgeschäftsführer des DAV, fragt: Wenn der grundrechtlich geschützte Bereich irgendwo endet, was geschieht dann hinter dem Ende? Darf dann der Staat alles machen?. Wer so argumentiere, öffne Tür und Tor für Tabubrüche gegenüber den Lebensbereichen, die das Grundgesetz ganz bewusst besonders schütze. Brügmann betont: Das Grundgesetz ist keine Schönwetter-Verfassung. Es sei geprägt von den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus und habe sich auch bisher in Krisensituationen hervorragend bewährt.
Der DAV betont, dass es immer eine Güteabwägung der Sicherheit und der Freiheit geben müsse. Der Staat sei verpflichtet, auch für die Sicherheit seiner Bewohner zu sorgen. Dies dürfe allerdings nicht allein zu Lasten der Freiheit gehen.
Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben, so Brügmann weiter. Die Bürgerinnen und Bürger würden auch die Sicherheit vor staatlichen Eingriffen in ihre Privatsphäre benötigen. Der Bundesinnenminister sei verpflichtet, auch diese Sicherheit zu gewährleisten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Swen Walentowski, Pressesprecher
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190
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