Innovationsfähigkeit verbessern und Hochschulrecht entrümpeln / Unternehmensberater plädieren für mehr Freiheiten der Hochschulen
(Bonn) - Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich für eine weitgehende Liberalisierung des Hochschulrechts aus. Zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten im internationalen Vergleich brauche es einer Reform "an Haupt und Gliedern, nicht nur einiger kosmetischer Veränderungen", so der Verbandschef heute in Berlin.
Bund und Länder müssten dafür Sorge tragen, dass das Korsett des deutschen Hochschulwesens, das sogenannte Hochschulrahmengesetz (HRG), aber auch die entsprechenden Landesgesetze, den Universitäten endlich mehr Freiraum für Wettbewerb, Leistungsbereitschaft und Innovation ließen. "Es ist verwunderlich, dass wir keinen klaren politischen Konsens darüber haben, dass Bildungspolitik mit zentralplanwirtschaftlichen Methoden nicht funktionieren kann", so der BDU-Präsident. Bürokratische Lösungen wie Zulassungsbeschränkungsregelungen oder Kapazitätsverordnungen seien aber marktwirtschaftlichen Prinzipien meist unterlegen.
Die bildungspolitische Verantwortung müsse die Hochschule daher weitgehend selber haben. Vor allem müsse den Fakultäten dabei das Recht zugestanden werden, ihre Studenten auszuwählen. Der Anteil der über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) verteilten Studienplätze müsse im Verhältnis zum Auswahlrecht der Universitäten deutlich reduziert werden, und sollte die 20-Prozent Marke künftig nicht überschreiten. Handlungsbedarf sieht der BDU hier nicht zuletzt infolge der hohen Zahl von Studienabbrechern in Deutschland. Fast jeder Dritte habe im Jahre 2002 sein Studium abgebrochen. Dies verdeutliche, dass sich eine Vielzahl von Studenten vor Beginn ihres Studiums offenbar nicht genau genug mit ihrem Berufswunsch und dessen Leistungsanforderungen befassten. Persönliche Eignungstests könnten daher sowohl für viele Studienplatzsucher als auch für die Hochschulen hilfreich sein. Auch die Abschaffung des HRG-Verbots, Studiengebühren zu erheben, ist für den BDU ein Thema. Die Frage des Ob und Wie von Studiengebühren sollten die Länder beziehungsweise die Hochschulen eigenverantwortlich entscheiden, denn für eine zentralstaatliche Regelung gebe es überhaupt kein Bedürfnis. Dabei müsse jedoch vermieden werden, dass ein Studienwunsch nur aufgrund der fehlenden finanziellen Möglichkeiten verwährt bliebe. Die Verschwendung von Talenten könne sich Deutschland als wissensbasierte Industrienation nicht leisten. Der BDU-Präsident sieht daher auch die Wirtschaft in der Pflicht: "Die Unternehmen sind gefordert, Studenten etwa mit Stipendien stärker zu unterstützen als bisher."
Einen völligen Rückzug des Staates aus der hochschulrechtlichen Verantwortung hält der Beraterverband aber für falsch. Bestimmte Studiengänge seien zwar ökonomisch nicht wettbewerbsfähig, aber aus sozialen und gesellschaftlichen Gründen weiterhin geboten. Hier müsse die Autonomie der Hochschulen ihre Grenze finden, im Gegenzug müsse der Staat aber für die entsprechende Mittelausstattung einstehen. Dies sei eine ordnungspolitische Verpflichtung, eine Form von Staatsethik, die unter gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten geradezu geboten sei.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Zitelmannstr. 22, 53113 Bonn
Telefon: 0228/9161-0, Telefax: 0228/9161-26
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