Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten unzureichend
(Düsseldorf) - Zeit ist Geld. Insbesondere, wenn es sich um Arbeitsstunden handelt, die auf einem betrieblichen Arbeitszeitkonto mit langer Laufzeit angespart sind. Solche Konten sind weit verbreitet, wie die neue Betriebsräte-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. 35 Prozent der Unternehmen führen spezielle Altersteilzeitkonten, auf denen vorgearbeitete Stunden über mehrere Jahre gespeichert werden. Knapp sieben Prozent haben Langzeitkonten, die etwa Sabbatjahre oder Weiterbildungsphasen möglich machen. Den Firmen bringen die Zeitspeicher Flexibilität. Zudem sollen sie die Mitarbeiterbindung stärken.
Allerdings sind die Konten oft unzureichend vor einer Pleite geschützt. Noch immer verlieren viele Beschäftigte ihre Arbeitszeitguthaben bei der Insolvenz ihres Unternehmens, stellt der Soziologe Marc Schietinger in der aktuellen Ausgabe der WSI-Mitteilungen fest.* Fälle wie der von Babcock Borsig, bei dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlreiche unbezahlte Arbeitsstunden einbüßten, seien nur die Spitze des Eisbergs.
Die repräsentative WSI-Befragung von rund 2.000 Betriebsräten belegt die Risiken erstmals mit detaillierten Daten: 45 Prozent der Unternehmen mit Altersteilzeitkonten haben diese nicht gegen eine Insolvenz geschützt. Dabei ist eine Absicherung gesetzlich vorgeschrieben. Und es gibt entsprechende Sicherungsinstrumente. Dazu zählen insolvenzfeste Anlagemodelle, Bürgschaften oder Kautionsversicherungen.
Die Mehrheit der Beschäftigten trägt daher alleine das Risiko der Arbeitszeitflexibilisierung, so Schietinger. Besonders schwach sei die Sicherung unter den statistisch stärker Insolvenz gefährdeten Firmen mit weniger als 100 Beschäftigten: 37 Prozent der Kleinunternehmen mit Altersteilzeitkonten haben dafür einen Insolvenzschutz. Dagegen sind es bei Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten 63 Prozent.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120
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