Integration von Wohneigentum in die Altersvorsorge auf gutem Weg!
(Berlin) - Die Verständigung der Großen Koalition auf Eckpunkte zur besseren Einbeziehung von Wohneigentum in die private Altersvorsorge ist ein erster, wichtiger Aufschlag zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels. Nun muss es darum gehen, den Ball auch über das Netz zu schlagen, damit die Integration von Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge auch ein voller Erfolg wird. Dies erklärte Max Schierer, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel, Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) und Vorsitzender der Aktion pro Eigenheim, zu den vorgelegten Eckpunkten und weiter: Die Eckpunkte greifen wesentliche Anforderungen aus Sicht der baunahen Großhandelsverbände an die Integration von Wohneigentum in das geltende Altersvorsorgeinstrumentarium auf. So soll der Erwerb oder die Herstellung von selbst genutztem Wohneigentum bzw. der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu den gleichen Konditionen gefördert werden wie die übrigen günstigen Altersvorsorgeprodukte. Auch soll bei der nachgelagerten Besteuerung eine Vereinfachung vorgesehen werden.
Für die baunahen Großhandelsverbände ist jedoch entscheidend, dass die Integration auch so attraktiv ist, dass wieder mehr Menschen sich dafür entscheiden können, ihre Altersvorsorge über selbst genutztes Wohneigentum zu sichern und zugleich ein Signal an die Bauwirtschaft gesetzt wird. Mit einer Mogelpackung, die am Anfang nur unzureichende Anreize setzt und am Ende die Förderung wieder abschöpft, wäre für die Altersvorsorge und die Bauwirtschaft wenig erreicht, so Schierer weiter und fordert, dass die offenen, zahlreichen Fragen zielführend, zügig und überzeugend gelöst werden müssen. Dazu zähle die frühzeitige vollständige Entnahme angesparten Altersvorsorgevermögens, die gänzliche Verwendung der Altervorsorgezulagen für Spar- und Tilgungsleistungen und praktikable Regelung zur nachgelagerten Besteuerung. Darüber hinaus sollte über die KfW die Möglichkeit der Vorfinanzierung der Wohn-Riester-Verträge angeboten werden.
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