Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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Internet-/Computerkriminalität wirkungsvoll bekämpfen / Onlinebeweissicherung rechtlich absichern / Bundesdatenschutzbeauftragter formuliert fachlich wenig qualifiziert

(Rheinbach) – Der BGH fordert in seinem Urteil vom 25.11.1006 für eine polizeiliche Onlinebeweissicherung im Internet eine spezielle Ermächtigungsnorm. „Dieser Forderung muss der Gesetzgeber unverzüglich nachkommen“, fordert der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, der eine Onlinebeweissicherung vom rechtlichen Einwirkungscharakter her mit verdeckten Maßnahmen wie Observation, Telefonüberwachung oder Einsatz von „Verdeckten Ermittlern“ vergleicht.

„Es ist aus unserer kriminalpolizeilichen Sicht nicht hinzunehmen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte eine rechtlich legitimierte Beweisführung als „staatliches Hacken“ bezeichnet. Es zeigt, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht fachlich
argumentieren, sondern auf dem Niveau von Stammtischparolen das Thema bearbeiten will“, empört sich der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen. „Die Bundesregierung darf das Internet nicht als einen (virtuellen) rechtsfreien Raum akzeptieren. Den Strafverfolgungsbehörden muss die verdeckte wie die offene Onlinebeweissicherung ermöglicht werden“, so der BDK-Chef Klaus Jansen.

„Das solche verdeckten Maßnahmen der Informationsbeschaffung nur beim konkreten Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung bzw. zur Verhütung bedeutender Straftaten zulässig sein sollten und ein Richtervorbehalt gesetzlich normiert sein sollte, ist selbstverständlich“, erläutert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen die Bedingungen der Eingriffsermächtigung.

In einer neu zu formulierenden Rechtsnorm sollte auch die Möglichkeit der technischen Sperrung von Internetseiten mit inkriminierten oder gefährlichen Inhalten für deutsche Internetnutzer geschaffen werden. „Dieses kann heute schon mit vorhandenen Technologien an den Internetknotenpunkten in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden. Es gilt, Straftäter im Internet schnellstmöglich zu erkennen, ihnen beweissicher die Taten nachzuweisen, inkriminierte Inhalte zu sperren und die Bürger vor den Gefahren des Internets weitgehend zu schützen“, fordert der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen. „Die Wehrhaftigkeit einer Demokratie muss sich heute gegenüber den Gefahren aus dem Internet beweisen. Sicherheit im Internet ist ein Wirtschaftsfaktor und ein wesentliches Element der Lebensqualität und Daseinsvorsorge“, argumentiert der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Bernd Carstensen, Pressesprecher Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder Telefon: (03303) 500132, Telefax: (03303) 503070

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