Internet: Paradies für irreführenden und unlauteren Wettbewerb? / 16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein / "Gratis"-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo
(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt. Der vzbv fordert mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", so vzbv-Vorstand Edda Müller. "Solange Gewinne aus unlauterem Handeln bei den Unternehmen verbleiben, können Anbieter, die es darauf anlegen, sich eine goldene Nase verdienen."
Hartnäckigen Verstößen wie im Fall Schmidtlein ist nach Ansicht des vzbv nur durch ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers durch härtere Sanktionen zu begegnen. "Wir sind es Leid: Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein", so Edda Müller. Der vzbv fordert Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür zu sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb endlich wirksamere Sanktionen aufgenommen werden. Das Abzocken von Verbrauchern darf sich nicht mehr rechnen.
Dazu gehört sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei UWG Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen", so der vzbv-Vorstand. Bisher sind Gewinnabschöpfungsansprüche wegen der hohen Beweisanforderungen in der Praxis kaum durchsetzbar. Darüber hinaus bedarf es einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit für Abonnementverträge im Internet, ähnlich wie dies das Bundeswirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf für Kurzwahldienste im Mobilfunk vorgeschlagen hat.
Die Masche der Firma Schmidtlein
In den Verbraucherzentralen und beim Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internet-Dienste wie www.vornamen-heute.com, www.lehrstellen-heute.com, www.tattoo-heute.com oder www.www.sternzeichen-heute.com. Diese Angebote werden mit "
heute gratis!" und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angebliche "Gratis"-Zugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung werden die Internet-Nutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den so genannten "Teilnahmebedingungen" informiert.
Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. "Wer ein "Gratis"-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218
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