IP-Speicherung: Massenüberwachung bleibt Massenüberwachung!
(Berlin) - Am Sonntag wurden die neuen Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die Etablierung einer IP-Speicherung bekannt. Das Instrument, das die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung ersetzt, soll Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Online-Kriminalität helfen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das Vorhaben.
„Der neue Name kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die IP-Speicherung eine Vorratsdatenspeicherung ist. Es sollen erneut die Daten von Millionen unbescholtenen Bürgern erfasst und gespeichert werden – und das nicht nur, wie in vergangenen Debatten von Ermittlungsbehörden gefordert, für zwei bis drei Wochen, sondern für drei Monate. Diese anlasslose Massenüberwachung ist ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte, für den es durchaus Alternativen gäbe, wie die Diskussion um das weniger eingriffsintensive Quick-Freeze-Verfahren verdeutlicht hat.
Eine Vorratsdatenspeicherung – auch in abgespeckter Variante – kann unseren hohen Ansprüchen an Bürger- und Freiheitsrechte nicht gerecht werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520
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