Ist die Grundsteuer eine Sondervermögensteuer für Grundbesitzer?
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist auf eine neue Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 311/06) zum Thema Grundsteuer hin. Ziel des Beschwerdeführers ist es, das gesamte Grundsteuergesetz inklusive des Erhebungsverfahrens auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Der Beschwerdeführer argumentiert, die Grundsteuer sei eine Sondervermögensteuer für Grundbesitzer und verstoße somit gegen das Gleichheitsgebot (Art. 3 Grundgesetz). Im Gegensatz zu den bereits anhängigen Verfassungsbeschwerden, wendet sich der Beschwerdeführer auch gegen die Einheitsbewertung des Grundvermögens. Darüber hinaus wird das Argument, die auf selbstgenutztes Wohneigentum erhobene Grundsteuer sei eine unzulässige Sollertragsteuer, auf unvermietete Grundstücke ausgedehnt.
Der DStV weist darauf hin, dass bei Einsprüchen gegen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide bzw. bei Herabsetzungs- und Aufhebungsanträgen ein Ruhen des Verfahrens unter Bezugnahme auf die Verfassungsbeschwerde erwirkt werden kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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