Ist die steuerfreie Abgeordnetenpauschale verfassungsgemäß?
(Berlin) - Der Bundesfinanzhof (BFH) will die verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der steuerfreien Kostenpauschale für Abgeordnete (§ 3 Nr. 12 EStG) überprüfen und hat das Bundesfinanzministerium mit Beschluss vom 21. September 2006 (VI R 81/04) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert.
Während Abgeordnete des Bundestages eine steuerfreie Kostenpauschale von jährlich 43.764 Euro erhalten, müssen zum Beispiel Arbeitnehmer ihren Aufwand, der über den Pauschbetrag von 920 Euro hinausgeht, detailliert nachweisen. Die Kläger sehen darin eine gleichheitswidrige Benachteiligung.
DStV-Präsident Jürgen Pinne begrüßte den Beschluss des BFH. Eine Klärung ist gesellschaftspolitisch wünschenswert. Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Politiker, sagte Pinne. Denn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde gekürzt und die Pendlerpauschale gestrichen, während die Kostenpauschale der Abgeordneten jährlich steige und eine Freifahrtberechtigung bei der Deutschen Bahn AG bestehe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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