Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Italien unterbindet faktisch Kabotageverkehre / BGL interveniert bei der Europäischen Kommission gegen das rechtswidrige Vorgehen

(Frankfurt am Main) - Auf der Basis eines neuen Gesetzes zur Entsendung von Arbeitnehmern unterliegen Kabotagebeförderungen in Italien ab 26. Dezember 2016 einer Meldepflicht in Italien.

Wie das italienische Arbeitsministerium erst am 22. Dezember 2016 mitteilte, müssen Arbeitnehmer im Straßengüterverkehr die im Rahmen einer Kabotagebeförderung nach Italien entsendet werden, ab sofort am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis spätestens 24.00 Uhr beim italienischen Arbeitsministerium mit einem Entsendeformular per E-Mail angemeldet werden.

Der BGL betrachtet die italienische Vorab-Meldepflicht als ein faktisches Kabotageverbot. Die kurzfristige Annahme von Kabotagetransporten wird unmöglich gemacht, weil die zwingende Anmeldung bis 24 Uhr des Vortages eine vielfach nicht überwindbare Markthürde darstellt.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. hat in einem Schreiben an die Europäische Kommission auf die rechtwidrige Situation in Italien hingewiesen. Die derzeit bestehende Meldepflicht für Kabotageverkehre am Vortag bis 24.00 Uhr verstößt nach Auffassung des BGL gegen Art. 8 ff der VO (EG) Nr. 1072/2009 vom 21. Oktober 2009 "über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs", in dem den Verkehrsunternehmen ein diskriminierungsfreier Zugang zum Kabotagemarkt - unter Einhaltung der Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1072/2009 - zugesichert wird.

Angesichts der Anwendung der neuen Kabotagebestimmungen bereits ab 26.12.2016, bat der BGL die Europäische Kommission "unverzüglich gegen diese Praxis vorzugehen und gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Um schweren wirtschaftlichen Schaden von den Unternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr abzuwenden, sollte bei Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens eine Aussetzung dieser Praxis angeordnet werden".

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) würde in dieser Angelegenheit um Unterstützung gebeten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

(sy)

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