Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD: Baugesetznovelle bedarf dringender Veränderungen im parlamentarischen Verfahren

(Berlin) - Umwandlungsverbot erschwert Bildung von Wohneigentum für Familien / Vorkaufsrecht der Kommunen greift in Eigentumsrechte der Verkäufer ein / Nichtbebauung von Grundstücken ist nicht zwangsläufig Folge von Spekulation

Der Bundestag berät am morgigen Donnerstag, 28. Januar 2021, in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz). Der Immobilienverband Deutschland IVD warnt vor schwerwiegenden Folgen für die Eigentumsbildung und die Investitionsbereitschaft in den Immobilienstandort Deutschland, sollte der Entwurf ohne wesentliche Änderungen verabschiedet werden.

Der Präsident des IVD, Jürgen Michael Schick, sieht die Eigentumsbildung insbesondere durch die erschwerte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert: "Der neue Paragraf 250 Baugesetzbuch kommt in der Praxis einem Umwandlungsverbot gleich. Somit wird das Angebot an verfügbaren Eigentumswohnungen in Städten künstlich verknappt, die Preise werden steigen. Junge Familien werden im Zweifel in teure Neubauprojekte gedrängt, die sie aber nicht finanzieren können. Insgesamt wird die Bildung von Wohneigentum ausgebremst. Die Förderung durch das erfolgreiche Baukindergeld, das in erster Linie in Bestandswohnungen fließt, wird mit dem Umwandlungsverbot konterkariert."

Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein gestärktes Vorkaufsrecht der Kommunen sowie ein Baugebot auf brach liegenden Flächen vor. Beide Maßnahmen würden sich negativ auf das Investitionsklima auswirken. "Mittels Baugebot soll Investoren die vermeintliche Spekulation mit Grundstücken erschwert werden. Nach unseren Erfahrungen spielt Grundstücksspekulation jedoch als Bauhindernis kaum eine Rolle", sagt Schick. "Gründe der Nichtbebauung sind eher, dass Familien ihre unbebauten Grundstücke zur Selbstnutzung bevorraten, dass Rechtstreitigkeiten vorliegen oder finanzielle Mittel einfach nicht aufgebracht werden können. Diese Flächen sind zudem oft nicht einmal für den Geschossbau geeignet."

Das geplante Vorkaufsrecht der Kommunen würde in Eigentumsrechte der Verkäufer eingreifen und Neuinvestitionen nicht fördern, sondern vor allem die öffentlichen Haushalte belasten: "Das Geld, welches für die Ausübung von Vorkaufsrechten aufgewendet wird, wäre besser in Investitionen in die städtische Infrastruktur angelegt. Stattdessen wird vielerorts parallel über eine Erhöhung kommunaler Steuern und Gebühren nachgedacht. Beides passt nicht zusammen."

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Heiko Senebald, Leiter Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(ds)

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