IVD: Große Koalition startet mit Todsünde der steuerlichen Rückwirkung
(Berlin) - Die große Koalition beginnt ihre Steuerpolitik mit der steuerpolitischen Todsünde der rückwirkenden Gesetzgebung, so kritisiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).
Dass der § 15b Einkommensteuergesetz (EStG), der sich gegen Steuersparmodelle richtet, in Kraft treten soll, bevor das Gesetz überhaupt von Bundestag und Bundesrat beraten, geschweige denn beschlossen wurde, lässt Schlimmes für die weitere Steuerpolitik der Regierung befürchten, kritisiert Schick.
Es ist ein bisher wohl nie da gewesener Extremfall für eine Rückwirkung, dass ein neu gewähltes Parlament für den Stichtag zum Inkrafttreten eines Gesetzes auf den Beschluss der vorangegangenen Regierung abstellen soll. Maßgeblich für den Vertrauensschutz dürfen nicht einsame Beschlüsse von Ministern oder Koalitionsgremien sein, sondern nur Gesetze, die von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden. Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es bedenklich, wenn die Exekutive zunehmend Entscheidungen der Legislative präjudiziert, so Schick.
Bedenklich ist das besonders deshalb, weil die Koalition auch angekündigt hat, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen für Aktien und Immobilien (§ 23 EStG) zu ändern. Die Änderung soll zwar erst zum 1.Januar 2008 in Kraft treten, doch wenn die Koalitionäre rückwirkende Änderungen für legitim halten, dann ist zu befürchten, dass davon auch Immobilien betroffen sein könnten, die vor diesem Stichtag erwor-ben werden, so Schick. Dies werde zu einer erheblichen Verunsicherung der Investoren führen.
Die inhaltlichen Regelungen des § 15b finden ausdrücklich unsere Zustimmung. Hiermit wird nur der ohnehin seit Jahren festzustellende Trend von steuersparenden zu renditeorientierten Anlagen konsequent zu einem Endpunkt geführt. Mit Medien- und Windkraftfonds haben Anleger ohnehin bisher überwiegend Geld verloren, so Schick. Scharf kritisiert wird jedoch, dass mit dem § 15b ein Exempel statuiert wird, das dem Steuerbürger signalisiert, dass die Politik rückwirkender Steueränderungen fortgesetzt werden soll.
Um das Gesetz möglichst rasch durchzupeitschen, wurde sogar das sonst obligatorische Verfahren nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zur Vorbereitung von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung nach §§ 40ff GGO nicht durchgeführt. Die Begründung des noch amtierenden Finanzministers Hans Eichel für dieses besondere Verfahren ist unlogisch: Er schreibt in einem Brief vom 8.November 2005 an den Chef des Bundeskanzleramtes, eine fast identische Regelung sei bereits Gegenstand eines Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen gewesen, der am 4.Mai 2005 vom Kabinett beschlossen worden war. Der Paragraf wurde seinerzeit jedoch von der damaligen Opposition in dieser Form abgelehnt.
Insbesondere der Bundesfinanzhof und dessen Präsident Wolfgang Spindler haben sich in der Vergangenheit immer wieder sehr kritisch zu solchen rückwirkenden Steueränderungen geäußert. Derzeit ist beispielsweise ein Vorlagebeschluss des BFH wegen der rückwirkenden Änderung der Spekulationsfrist beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig.
Quelle und Kontaktadresse:
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen e.V. (VDM))
Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Littenstr. 10, 10179 Berlin
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