IVD: Grundsteuer muss dringend reformiert werden / Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zerstört Hoffnung zahlreicher Haus- und Wohnungsbesitzer / IVD: Grundsteuer verstößt als Substanzbesteuerung gegen das Eigentumsrecht
(Berlin) Als eine Enttäuschung für alle Hauseigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sieht der Immobilienverband Deutschland (IVD) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer abzuweisen (Az. 1 BvR 1644/05). Damit ist die Hoffnung zahlreicher Hauseigentümer zerstört, dass diese Sonder-Vermögenssteuer für Immobilien endlich abgeschafft wird, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD.
Der IVD kritisiert, dass das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde von so grundsätzlicher Bedeutung ohne Begründung abgewiesen hat. Schick: Auch wenn das rechtlich möglich ist, hätte uns doch interessiert, warum die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden ist. Schließlich ist es ein Unterschied, ob die Ablehnung aus formalen oder aus inhaltlichen Gründen erfolgt ist.
Trotz dieser Entscheidung, bleibt es dabei: die Grundsteuer ist eine Substanzbesteuerung und damit sinnwidrig, sagt Schick. Wer selbst in seinem Haus oder seiner Wohnung lebt, erzielt keine Mieteinnahmen und muss deshalb die Grundsteuer aus seiner eigenen Vermögenssubstanz zahlen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Eigentumsrecht des Artikels 14 des Grundgesetzes, so Schick. Nach Vorstellung des IVD sollen lediglich Einkünfte Grundlage einer Besteuerung sein. Die Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird, bringt den deutschen Städten und Gemeinden derzeit etwa 9,3 Milliarden Euro jährlich ein. Rund die Hälfte dieser Summe entfällt auf selbst genutzte Immobilien. Bei einer Abschaffung der Grundsteuer hätte den Kommunen eine Kompensation etwa über ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer gewährt werden können.
Der IVD sieht nunmehr dringenden Handlungsbedarf für eine Reform der Grundsteuer. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 1. November 2005 ist eine Reform der Grundsteuer angekündigt. Schick: Die Grundsteuer ist bisher zu verwaltungsintensiv und von den Bürgern nicht mehr durchschaubar. Ausgangsgröße für die Grundsteuer für rund 30 Millionen Grundstücke in Deutschland sind noch heute die auf der Grundlage der Wertverhältnisse am 1. Januar 1964 ermittelten Einheitswerte. In Berlin und den neuen Bundesländern wird die Bemessungsgrundlage sogar noch nach den Einheitswerten aus dem Jahr 1935 ermittelt.
Der IVD hält ein einfacheres Ermittlungs- und Bewertungsverfahren unbedingt für notwendig. Die Bemessung der Grundsteuer soll sich nach Vorschlägen des IVD an der Größe des Grundstücks sowie der Wohn- und Nutzfläche der Bebauung orientieren. Ziel müsse jetzt eine grundlegende Vereinfachung ohne Steuererhöhungen und eine Vereinheitlichung des Rechts im gesamten Bundesgebiet sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD)
Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 272756-0, Telefax: (030) 275726-49
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