Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD: Mobilfunkantenne ist kein Grund für Mietminderung / Endlich Rechtsklarheit in einem seit langen schwelenden Streit: BGH sieht in Mobilfunkantennen keinen Grund zur Mietminderung / Mieter müssen konkrete Gesundheitsbeeinträchtigungen nachweisen

(Berlin) – Als einen Schlussstrich unter einen emotionsgeladenen Streit bezeichnete der Immobilienverband Deutschland (IVD) das Urteil des Bundesgerichtshofes, nach dem Mieter es grundsätzlich hinnehmen müssen, wenn Vermieter auf dem Dach Mobilfunkantennen errichten lassen (Az. VIII ZR 74/05). Etwas anderes gilt der Entscheidung zufolge nur dann, wenn ein Mieter konkrete Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Antenne nachweisen kann.

„Ein solcher Beweis wird dem Mieter aber regelmäßig nicht möglich sein“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD. Es sei mittlerweile erwiesen, dass es Mobilfunkantennen auf dem Hausdach nicht zu „Verstrahlungen“ der Mieter führten, da die vorgeschriebenen Grenzwerte immer eingehalten werden. Die Sendemasten müssen nach der gesetzlichen Regelung die Grenzwerte nach Bundesimissionsschutzverordnung (BImSchVO) und nach der Elektrosmogverordnung (ElektrSmogVO) einhalten.

„Das oberste deutsche Zivilgericht hat endlich Rechtsklarheit geschaffen. Bei Mängelrügen oder Mietminderung wegen Mobilfunkantennen ist der Mieter nun eindeutig beweisbelastet, und nicht der Vermieter“, bestätigt Rechtsanwalt und Immobilienexperte Ulrich Joerss von der Kanzlei JOERSS-Rechtsanwälte in Berlin. „Eine konkrete Beeinträchtigung für die Gesundheit oder Nutzung der Wohnung hat sich jedoch in keinem der bisher geführten Rechtsstreite nachweisen lassen.“

Das Urteil hat weit reichende Bedeutung vor dem Hintergrund, dass für den Ausbau des UMTS-Netzes in Deutschland Anzahl der gegenwärtig vorhandenen Sendemasten deutlich erhöht wird – etwa 80.000 Sendemasten sind erforderlich. Ein Problem bleibt beim Thema Mobilfunkantennen laut Schick allerdings weiterhin bestehen. „Beim Verkauf eines Hauses führen solche Antennen gelegentlich zu Abschlägen beim Kaufpreis, weil die Nachfrage nach Wohnungen in einem solchen Haus geringer sein kann.“

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 272756-0, Telefax: (030) 275726-49

(sk)

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