IVD schlägt sechs Reformschritte für offene Immobilienfonds vor
(Berlin) Der Immobilien Verband Deutschland (IVD) warnt davor, die derzeitige Krise der offenen Immobilienfonds als Indiz für eine Verschärfung der Krise des deutschen Immobilienmarktes zu deuten. Die seit mehreren Jahren anhaltende Schwäche des deutschen Büroimmobilienmarktes hat nach Einschätzung des IVD ihren Tiefpunkt überschritten, so dass sich hieraus keine akute bzw. für die Zukunft zu erwartende Problematik für die offenen Immobilienfonds ergeben kann.
Die spezifischen Probleme, die zur Aussetzung der Rücknahme bei einem Fonds geführt haben, sind kein Indikator für eine Verschärfung der Krise am Immobilienmarkt, sondern für eine Krise eines Finanzproduktes, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des IVD.
Deshalb ist es notwendig, das Produkt so rasch wie möglich zu reformieren. Der IVD schlägt als Sofortmaßnahme zur Reform der offenen Immobilienfonds sechs Reformschritte vor. Der offene Immobilienfonds hat eine Zukunft, aber nur dann, wenn er sich rasch und gründlich reformiert.
Leider wurden notwendige Reformen in den letzten Jahren versäumt. Spätestens bei der Deka-Krise vor etwa einem Jahr hätte die Branche erkennen müssen, dass ein Weiter so nicht möglich ist. Jetzt sind dringend und sofort Reformschritte notwendig, um das Anlegervertrauen wieder herzustellen:
1. Installierung von Anleger-Beiräten bei den offenen Immobilienfonds. Dieses Instrument hat sich bei vielen geschlossenen Fonds bewährt, insbesondere auch in Krisensituationen. Aus dem Kreis der Anleger und der Vertriebe sollen fachverständige Personen gewählt werden, die die Interessen der Anleger gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft bzw. gegenüber dem Fondsmanagement wahrnehmen.
2. Bestellung der Gutachter durch die BaFin, nicht durch die Kapitalanlagegesellschaften. Diese Forderung, die der IVD bereits vor über einem Jahr artikuliert hat und die auch von Ratingagenturen und Analysten geteilt wird, wurde bislang von den Fonds abgelehnt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollte sie jedoch sofort umsetzen, um die Unabhängigkeit der Gutachter zu gewährleisten.
3. Deutliche Erweiterung des Kreises der Gutachter sowohl national wie auch international.
4. Veröffentlichung aller Verkehrswertgutachten auf Einzelobjektebene im Internet, um maximale Transparenz zu gewährleisten.
5. Bessere Prospektierung bei offenen Immobilienfonds: Die Risikohinweise in Prospekten offener Immobilienfonds sollten denen von geschlossenen Immobilienfonds angepasst werden. So sollte ganz vorne im Prospekt explizit auf das Bewertungsrisiko sowie auf die Möglichkeit zur Aussetzung der Rücknahme bis zu zwei Jahren hingewiesen werden. Vorgaben zur Darstellung der Risiken im Prospekt könnten sich dabei an den Prospektprüfungsrichtlinien IDW S4 des Institutes der Wirtschaftsprüfer für geschlossene Fonds anlehnen, die für die offenen Fonds selbstverständlich zu modifizieren wären.
6. Erstellung eines speziellen Corporate Governance Kodex für offene Immobilienfonds, der die Grundsätze des Corporate Governance Kodex für Immobiliengesellschaften für die speziellen Gegebenheiten einer Kapitalanlagegesellschaft und der von ihr verwalteten Sondervermögen anpasst. In der Vergangenheit vertraten die offenen Immobilienfonds die Ansicht, ein spezieller Kodex für sie sei überflüssig. Die Entwicklungen der letzten 1 ½ Jahre haben jedoch belegt, dass ein solcher Kodex hilfreich wäre.
Quelle und Kontaktadresse:
IVD Immobilienverband Deutschland, (ehemals Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen e.V. (VDM))
Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 38302528, Telefax: (030) 38302529
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