Jahressteuergesetz 2008 behindert Generationenfolge in der Landwirtschaft / DBV fordert Berücksichtigung landwirtschaftlicher Besonderheiten
(Berlin) - Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 kritisiert der Deutsche Bauernverband (DBV) insbesondere die angestrebte Einschränkung von Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen. Dadurch werde die Generationenfolge in der Land- und Forstwirtschaft erheblich erschwert, erklärte der DBV in einer Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2008. Der DBV kritisiert, dass durch einen generellen Missbrauchsverdacht die Traditionen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe völlig außer acht gelassen würden. Landwirtschaftliche Hofübergaben gegen Versorgungsleistungen seien kein missbräuchliches Steuersparmodell, sondern eine seit Jahrhunderten übliche Praxis. Dadurch werde die wirtschaftlich und sozial sinnvolle Übergabe von Betrieben an die jüngere Generation ermöglicht. Deshalb müsse hier eine an die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft angepasste Lösung gefunden werden, so der DBV.
Bei der Hofübergabe gegen Versorgungsleistungen übertragen die Hofübergeber zu Lebzeiten den Betrieb auf die Hofübernehmer, die sich im Gegenzug verpflichten, eine am Versorgungsbedürfnis der Hofübergebern orientierte monatliche Geldrente zu leisten. Diese Versorgungsleistung kann von den Hofübernehmern steuerlich geltend gemacht werden und wird bei den Hofübergebern als Einkünfte versteuert. Bei diesem für die Landwirtschaft typischen Übergabevorgang sollen laut Gesetzentwurf künftig nur noch die im Zusammenhang mit Betriebsvermögen stehenden Versorgungsleistungen für den Übernehmer abziehbar sein. In der Landwirtschaft besteht jedoch die Besonderheit, dass bei jeder Hofübergabe zwingend das Betriebsleiter- und das Altenteilerwohnhaus, die steuerlich dem Privatvermögen zuzurechnen sind, mit übergeben werden müssen. Die Verbindung von Wohn- und Wirtschaftsteil ist typisch für landwirtschaftliche Betriebe. Mit der angestrebten Aufteilung der Versorgungsleistungen in abziehbare und nichtabziehbare Teile würde der einheitliche Vorgang der Hofübergabe künstlich aufgespalten und erheblich verkompliziert.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
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