Jede Menge gespart / Junge Familien ließen ihre Finanzen von der Verbraucherzentrale Sachsen erfolgreich durchchecken
(Leipzig) - Aus Anlass des Weltspartages am 30. Oktober haben in den letzten Tagen zehn junge sächsische Familien ihre Finanzsituation von der Verbraucherzentrale Sachsen unter die Lupe nehmen lassen. Sie wurden im Rahmen der Aktion Junge Familien sorgen vor als Beispielfamilien ausgesucht. Exemplarisch sollte bei diesen Familien deutlich werden, welche finanziellen Reserven es nicht nur dort aufzudecken gilt. Zugleich wurde ihnen konkret gezeigt, wie sie das eingesparte Geld sinnvoll in die private Altersvorsorge einsetzen sollten.
Wie viel Geld durch einen Anbieterwechsel gespart werden kann, hat so manche Familie überrascht. Schwerpunktmäßig überprüfte die Verbraucherzentrale Sachsen den Wechsel des Strom- und des Telekommunikationsanbieters. Immer höher steigende Stromkosten ärgern derzeit viele Sachsen, so auch die Beispielfamilie aus Auerbach. Ihr wurde vorgerechnet, dass sich durch einen Wechsel des Stromanbieters bis zu 307 Euro im Jahr sparen lassen. Außerdem wurde der Familie kostenlos ein Strommessgerät mit nach Hause gegeben, um Stromfressern auf die Spur zu kommen.
Einsparpotenzial offenbarte sich auch noch an anderen Stellen. Bei der Familie aus Riesa zum Beispiel bei der Bankverbindung. Allein durch einen Wechsel des Kreditinstitutes könnten 108 Euro freigesetzt werden. Im Versicherungsbereich hatten fast alle Familien die Chance, Geld zu sparen, ohne dabei Leistungen zu verschlechtern. Egal ob es sich um die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung der Auerbacher oder um die Kfz-Versicherungen der Chemnitzer Familie handelte, die durchgeführten Tarifvergleiche offenbarten Einsparungen zwischen 100 und 200 Euro.
Wir empfehlen, das freigesetzte Geld nicht einfach auszugeben, sondern in die private Altersvorsorge zu stecken, rät Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Dazu gehört jedoch nicht nur das Ansparen von Geld, sondern auch die Risikovorsorge. Es wurde festgestellt, dass oft kein oder nur ungenügender Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit vorhanden war. Hier besteht dringend Handlungsbedarf, erinnert Hoffmann die Betroffenen, denn vom Staat dürfen Jüngere im Schadensfall keine große finanzielle Unterstützung erwarten.
Ganz anders sieht es da im Bereich der Altersvorsorge mit der Riester-Rente aus. Der Leipziger Familie wurde in den Beratungsgesprächen auch gezeigt, wie hoch gerade in ihrem Fall die staatliche Förderung ausfällt. Der Ehefrau, die sich in der Elternzeit befindet, wurde besonders der Abschluss einer Riester-Rente empfohlen. Da drei kleine Kinder im Haushalt der Familie leben, würden für sie und für die Kinder in diesem Jahr insgesamt 528 Euro und im nächsten Jahr sogar 709 Euro staatliche Zulagen gezahlt werden. Und dafür muss die Frau pro Monat lediglich 5 Euro in den Sparvertrag einzahlen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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