Jeder zweite Fakeshop schaltet Werbung auf Google oder Meta
(Berlin) - Täuschend echt aussehende Fakeshops bringen Käufer:innen immer wieder um ihr Geld. Nahezu jede:r achte (12 Prozent) Online-Shopper ist in den vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop reingefallen, zeigt eine Forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Besonders ärgerlich: Die Hälfte (50 Prozent) der von der Verbraucherzentrale untersuchten Fakeshops schalten Werbung auf Plattformen von Google oder Meta.
„Fakeshops sind ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ist inakzeptabel, wenn Fakeshops über Werbung bei Google, Facebook oder Instagram auf sich aufmerksam machen können und Verbraucher:innen so auf Betrug hereinfallen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 653 Fakeshops untersucht, für die der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale eine Warnung ausgesprochen hat. Ergebnis: Für die Hälfte (50 Prozent) der Seiten schalteten Google oder Meta Werbung. Damit haben die Betreiber der Fakeshops das Potenzial, Millionen Nutzer:innen zu erreichen. Allein die fünf reichweitenstärksten Shops kamen auf mindestens 134 Millionen Anzeigenimpressionen auf den Google-Plattformen.
Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, Risiken zu erkennen und zu verringern, die durch ihr Geschäftsmodell entstehen können. „Wer mit Werbung sein Geld verdient, darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!“, sagt Pop. „Die großen Plattformen müssen stärker gegen betrügerische Werbung vorgehen. Die Europäische Kommission muss die Regeln des Digital Services Act konsequent durchsetzen.“
Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?
Unter dem Titel „Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?“ diskutieren beim Deutschen Verbrauchertag am 6. November 2025 Wissenschaft, Politik und Verbraucherschützer über die Frage, wie Verbraucher:innen beim Online-Shopping besser geschützt werden müssen. Mit manipulativen Designs, unfair personalisierten Praktiken und Sucht-Mechanismen werden die Schwächen von Verbraucher:innen gezielt ausgenutzt. Gefährliche Produkte aus Drittstaaten, die nicht sicher, geschweige denn nachhaltig sind, landen immer häufiger auf dem europäischen Markt. Mit Krediten wie „Buy now, pay later“ wird ein Einkauf auch dann möglich, wenn man eigentlich gar nicht liquide ist. Und der nächste Umbruch kündigt sich an: KI-Agenten sollen den Einkauf künftig steuern.
„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Shopping gut geschützt sind, müssen Bundesregierung und Europäische Kommission die Verbraucherrechte stärken. Sie müssen da dranbleiben und dürfen nicht einknicken“, sagt Pop.
Hintergrund
Im Jahr 2024 erfassten die Verbraucherzentralen mehr als 10.000 Verbraucherbeschwerden über Fakeshops. Die Beschwerden waren im Vergleich zum Jahr 2023 um 47 Prozent gestiegen. Für die ersten drei Quartale 2025 liegen den Verbraucherzentralen bereits über 8.000 Beschwerden zu diesem Thema vor.
In einer repräsentativen Forsa-Befragung gaben 70 Prozent der Verbraucher:innen, die in den letzten zwei Jahren online eingekauft haben, an, dass sie in dieser Zeit auf einen Online-Shop gestoßen sind, der auf sie unseriös oder betrügerisch gewirkt hat. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) sind sogar mehrmals auf einen solchen Shop gestoßen. In den letzten Jahren sind Fakeshops immer professioneller und schwerer zu erkennen geworden. Der finanzielle Schaden bei den Betroffenen geht in die Millionen. Über den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale können Verbraucher:innen unkompliziert prüfen, ob ein Online-Shop seriös ist.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000
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