Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)

Jetzt den großen Wurf wagen! / BdSt begrüßt das Steuerkonzept des CDU/CSU-Wirtschaftsflügels

(Berlin) - Endlich haben einige Politiker Mut bewiesen und eine echte Steuerentlastung für die Bürger vorgeschlagen. So begrüßt der Bund der Steuerzahler (BdSt) das "MIT-Konzept für eine umfassende Steuerreform in drei Stufen". Damit hat der CDU/CSU-Wirtschaftsflügel ein überfälliges Entlastungspaket für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen auf den Tisch gelegt. Mit diesem Konzept der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union nimmt die Debatte über Steuerentlastungen frühzeitig vor der Bundestagswahl 2017 Fahrt auf - damit erweist die MIT den Steuerzahlern einen großen Dienst. Dies unterstreicht eine repräsentative Umfrage im Auftrag des BdSt, nach der 81 Prozent der Deutschen die Steuer- und Abgabenbelastung als "zu hoch" empfinden. Der BdSt betont: Die Steuereinnahmen fließen - deshalb ist es richtig, die Steuerzahler an der guten Konjunktur teilhaben zu lassen!

Zugleich muss darüber gesprochen werden, dass die vorgeschlagenen Entlastungen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wichtig ist jetzt, das engagierte Entlastungs-Paket sofort anzugehen! Denn die Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Gemeinden sind auf einem Rekordniveau. Die aktuell aufkeimende Kritik, dass die hohen Einnahmen schon jetzt komplett verplant seien, ist nicht berechtigt. Die mittelfristige Finanzplanung ist noch kein Haushaltsbeschluss - jede Finanzplanung kann man ändern! Die Politik muss endlich Prioritäten im Haushalt setzen, damit eine Steuerentlastung nicht von vornherein ausgeschlossen wird. Der große Wurf kann jetzt gelingen!

Genauer Blick auf das MIT-Konzept

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU schlägt in einer ersten Stufe vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro auf 2.000 Euro pro Jahr anzuheben. Damit müssten viele Bürger ihrer Steuererklärung keine Belege mehr beifügen. Der Einzelnachweis dürfte in zwei Drittel der Fälle entbehrlich sein.

Die zweite Stufe des Konzepts sieht eine Überarbeitung des Einkommensteuertarifs vor. Die Steuersätze für die unteren und mittleren Einkommen sollen sinken und der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro greifen, statt bei aktuell 53.666 Euro.

Die dritte Stufe zielt auf eine Entlastung der Familien: Kinderfreibetrag und Kindergeld sollen steigen.

Der BdSt rechnet vor:
- Ein Single mit einem Bruttomonatseinkommen von 3.000 Euro würde in der Endstufe - gegenüber dem Tarif 2016 - um 966 Euro entlastet werden. Das entspricht einer Ersparnis von 18,3 Prozent.
- Ein Alleinerziehender (1 Kind) mit einem Bruttomonatseinkommen von 2.000 Euro würde in der Endstufe - gegenüber dem Tarif 2016 - um 893 Euro entlastet werden. Das entspricht einer Ersparnis von 47,6 Prozent.
- Eine Familie (darunter 1 Alleinverdiener / 2 Kinder) mit einem Bruttomonatseinkommen von 3.500 Euro würde in der Endstufe - gegenüber dem Tarif 2016 - um 1.562 Euro entlastet werden. Das entspricht einer Ersparnis von 42,3 Prozent.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) Pressestelle Reinhardtstr. 52, 10117 Berlin Telefon: (030) 2593960, Fax: (0611) 25939625

(cl)

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