Jetzt Investitionen in Infrastruktur für Hochlauf der Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz einsetzen
(Berlin) - Mit dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2025 wird ein Sondervermögen mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro zur Investition in Infrastruktur und Klimaneutralität vorgeschlagen. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft begrüßt diesen Schritt, hält jedoch Änderungen am § 8 des Entwurfs für notwendig: Die jährliche Rechnungslegung muss – zusätzlich zu Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden – zeigen, inwieweit das Sondervermögen seinen Zweck erfüllt, nämlich Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
„Was in den letzten 20 Jahren vernachlässigt wurde, nämlich Investitionen in Schiene, Straße und Schulen, steht jetzt zu Recht ganz oben auf der Tagesordnung. In dieser Zeit hat sich die Welt weiterentwickelt: Wir können heute bauen und sanieren und dabei auch klimaschonende Sekundär- bzw. Recyclingrohstoffe vor Ort einzusetzen. Recyclingrohstoffe sind, nicht nur im Bausektor, nicht „second best“ sondern für jedes Vorhaben der öffentlichen Hand grundsätzlich erste Wahl. Sie tragen zur heimischen Wertschöpfung bei, haben in der Regel einen geringeren CO2-Fußabdruck und stabilisieren Lieferketten in unruhigen Zeiten. Sie sorgen so für Resilienz des Standorts. Dazu braucht es messbare Indikatoren. Im Sondervermögen sollte ein verbindliches Monitoring im Hinblick auf den verabredeten Zweck des Sondervermögens (Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045) in § 8 aufgenommen werden. Ohne klare Zahlen zur Wirkung bleibt offen, ob das Geld wirklich bei der Stoffwende hin zur zirkulären Wirtschaft, Rohstoff- und Ressourcensicherung ankommt“, betont Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE.
BDE-Argumente im Überblick
• Keine Verblendung, sondern Steuerung: Transparente Mittelverwendung erhöht Erwartungsgerechtigkeit – Politik und Wirtschaft wissen, was ankommt, wie es genutzt wird.
• Messbare Richtwerte statt Greenwashing: Indikatoren wie CO₂-Einsparungen, Rezyklateinsatz und Recyclingquoten sind nicht überzogen – sie schaffen Nachvollziehbarkeit.
• Verlässliche Rahmenbedingungen: Nur wenn kreislauffähige Investitionen dauerhaft gefördert werden, entsteht Planungssicherheit für Industrie und Kommunen.
• Kreislaufwirtschaft als strategischer Hebel: Studien zeigen, dass Ressourcenschutz und Zirkularität entscheidend sind – sowohl für Klimaziele als auch für Wettbewerbsfähigkeit und Ernte aus Recyclingtechnologien.
Nur wenn die Rechnungslegung schafft, nicht nur Finanzdaten, sondern auch messbare Fortschritte bei Klimaneutralität und Stoffwende zu dokumentieren, kann das Sondervermögen wirklich zum Motor für nachhaltige Infrastruktur werden – und weit mehr leisten als reine Klimafinanzierung: Rohstoffsouveränität, ökonomische Resilienz und gezielte Industriepolitik. Die Rechnungslegung soll auch ausweisen, inwieweit der Zweck des Sondervermögens gemäß § 2 im Hinblick auf die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erreicht wird.
„Wir starten hier vernünftig – mit robustem Zahlenbezug statt Wunschliste. Das Sondervermögen kann zur Triebkraft einer echten Stoffwende in der zirkulären Wirtschaft und dem Hochlauf der Kreislaufwirtschaft werden – wenn jetzt die richtigen Weichen gestellt werden“, so Siegesmund abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin, Telefon: 030 300199-0