Jobblockade durch Gesetzliche Krankenversicherung aufheben / dlv-Präsidentin unterstützt Petition an den Deutschen Bundestag
(Berlin) - "Die Festlegung eines fiktiven Mindesteinkommens beim Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung trägt dazu bei, dass viele Menschen eine selbstständige Tätigkeit gar nicht aufnehmen, da die Gewinne durch die Kosten gleich wieder aufgefressen werden", erklärt Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes. Insbesondere für den ländlichen Raum erachtete sie diese Problematik als gravierend. "Jobs stehen hier nur wenige zur Verfügung, da ist Eigeninitiative gefragt", so Scherb. Gerade Gründungen von Frauen liegen oft im Bereich der Teilzeitselbstständigkeit. Die Erträge aus diesen Unternehmen sind meist unter dem festgelegten Mindesteinkommen und so lohnt sich das berufliche Engagement dieser Frauen oft nicht. Aus diesem Grund unterstützt Scherb die Petition "Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - Keine Festlegung eines Mindesteinkommens bei der Beitragsbemessung vom 20.10.2009" an den Deutschen Bundestag, die eine Orientierung an einem realen Jahreseinkommen fordert.
Die Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes ruft alle LandFrauen auf, die Petition zu unterstützen. "Die Schaffung von Arbeitsplätzen hat für die Menschen auf dem Land oberste Priorität. Hierfür müssen wir LandFrauen alle Hebel in Bewegung setzen", fordert Scherb. Noch bis zum 23. Dezember ist es möglich, unter https://epetitionen.bundestag.de/ die Petition zu unterstützen.
Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - Keine Festlegung eines Mindesteinkommens bei der Beitragsbemessung vom 20.10.2009
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass bei hauptberuflich Selbstständigen die gesetzliche Krankenversicherung nicht ein monatliches Mindesteinkommen von über 1800 Euro zu Grunde legt und davon dann den Beitragssatz erhebt. Sondern die Beitragszahlungen jährlich nach dem realen Jahreseinkommen festlegt und Differenzen dann am Jahresende durch Rück- bzw. Nachzahlungen ausgeglichen werden (Wie es bei jeder Energierechnung üblich ist.).
Begründung
Besonders in Krisenzeiten liegen die Einkommen der Selbstständigen unter dem gesetzlich festgelegten Mindesteinkommen eines Unternehmers. So kann der Beitrag zur GKV schnell die Hälfte des monatlichen Einkommens aufbrauchen.
Neugründungen, die ohne staatliche Fördermittel auskommen werden ebenfalls diskriminiert, weil bereits geförderte Unternehmer eine niedrigere Bemessungsgrundlage bei der GKV erhalten. Somit wird der Versuch ohne staatliche Hilfe seinen Lebensunterhalt zu verdienen doppelt bestraft. Selbstständige müssen besonders in Krisenzeiten in der Lage sein auch mit wenig Einkommen das Geschäft weiterzuführen, denn die Alternative ist die Arbeitslosigkeit oder staatliche Hilfe aus Steuergeldern.
Die GKV basiert auf Solidarität unter den Mitgliedern bei den Ausgaben und bei den Einnahmen. Ein Mindesteinkommen bei Selbstständigen vorauszusetzen ist aber unsolidarisch, weshalb Kleinunternehmer in die private KV abwandern.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Pressestelle
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 284492910, Telefax: (030) 284492919