Pressemitteilung | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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Jugendgewalt ist Ausdruck mangelnder Förderung von Jugendlichen

(Berlin) - Aktuelle Fälle von Jugendgewalt lassen die Diskussion, wie ihr zu begegnen ist, erneut aufflammen. Der Weg, Kinder und Jugendliche einzusperren, kann immer nur ein letztes Mittel sein. Sie brauchen vielmehr Unterstützung. „Wir müssen uns nicht wundern, dass Jugendliche durch Gewalt auf sich aufmerksam machen, wenn gleichzeitig in der Jugendförderung der Kommunen immer weiter gekürzt wird“, so Dr. Heide-Rose Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Deshalb brauchen wir endlich eine ernsthafte Diskussion um die Förderung von Kindern und Jugendlichen, anstatt etwa populistischer Rufe nach Jugendstrafcamps. Kommunale Haushalte müssen die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zu Gunsten anderer Investitionen vordringlich berücksichtigen. Diese Vorrangstellung ist über das Grundgesetz abzusichern, so die Bundesgeschäftsführerin weiter.

Das Kindes- und Jugendalter gilt als Lebensphase, in der Heranwachsende eine Identität aufbauen müssen. Jugend- und Gewaltforscher sind sich einig, dass diese Verwirklichung von persönlicher Identität heute erschwert ist - eine der zentralen Ursachen der Gewaltbereitschaft junger Menschen. Jugendliche wollen nicht nur passiv Lernende in Institutionen sein, sie brauchen auch Bestätigung, Engagement und sinnvolle Aufgaben. Jugendliche wollen positive Antworten auf die drängenden Fragen finden: "Wer bin ich", "Was kann ich" und "Wohin gehöre ich". Daher brauchen Jugendliche Räume, in denen sie kreativ sein können, und nach ihren Vorstellungen etwas aufbauen und verändern können. Einrichtungen der Jugendförderung sind demgegenüber seit Jahren zunehmenden Sparzwängen unterworfen. Auch wohngebietsnahe Aufenthalts- und Bewegungsflächen sind zunehmend Mangelware oder werden durch Verbote eingeschränkt.

Kinder und Jugendliche können ihrer Stimme im gesellschaftlichen und politischen Diskurs in der Regel nicht selbst Ausdruck verleihen, deshalb brauchen ihre Rechte eine eigenständige Absicherung in der Verfassung. Alle Fraktionen im Bundestag, bis auf die CDU-Fraktion und Teile der FDP-Fraktion, sind sich daher einig, dass die Förderung und Vorrangstellung von Kindern und Jugendlichen in die Verfassung aufgenommen wird. Darüber würden auf einfach gesetzlicher Ebene ihre Interessen mehr Berücksichtigung finden, etwa wenn es um die Schließung eines Jugendzentrums oder die gerichtliche Entscheidung gegen einen Bolzplatz geht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Michael Kruse, Pressesprecher Leipziger Str. 116-118, 10117 Berlin Telefon: (030) 3086930, Telefax: (030) 2795634

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