Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Jugendschutz: Alkoholfreie Getränke in der Kneipe zu teuer / Jugendliche sollen nicht aus Kostengründen zum Alkohol greifen

(Berlin) - Fast die Hälfte aller Gastwirte verstößt bei der Preisgestaltung für Getränke gegen das Gesetz: Anders als vom Jugendschutz gefordert, sind in diesen Gaststätten alkoholfreie Getränke teurer als das preiswerteste alkoholische Getränk. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Beginn der Biergartensaison veröffentlichte Untersuchung. Der vzbv kritisierte die laxen Kontrollen der Ordnungsämter. „Wir stoßen immer wieder auf das gleiche Phänomen: Wir haben gute Verbraucherschutzgesetze, sie werden aber nicht umgesetzt und kontrolliert“, kritisierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Der vzbv verwies auf alarmierende Trends bei der Suchtanfälligkeit von Jugendlichen. Das Einstiegsalter für den Genuss von Alkohol werde immer niedriger. „Die Preise in Gaststätten dürfen nicht derart gestaltet sein, dass Jugendliche aus Kostengründen zum alkoholischen Getränk greifen“, so Dr. Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte beim vzbv. Durch die Gesetzesänderung hatte sich der Gesetzgeber positive Auswirkungen auf Suchtprävention, Jugendschutz und Verkehrssicherheit erhofft. Laut Bundesministerium für Gesundheit trinken bereits 5% der 12-jährigen und 37% der Jugendlichen ab 16 Jahren regelmäßig Alkohol.
In der Bundesrepublik sind 1,6 Millionen Menschen alkoholabhängig, über 9 Millionen Menschen haben einen riskanten Alkoholkonsum.

Seit dem 1.01.02 schreibt das Gaststättengesetz vor, dass die Getränkekarte mindestens ein alkoholfreies Getränk enthalten muss, das nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk – hochgerechnet auf den Literpreis. 46 Prozent der überprüften Gaststätten verstießen gegen diese Regelung. Außerdem fiel auf, dass häufig nur ein einziges alkoholfreies Getränk bewusst billig angeboten wurde, während andere alkoholfreie Getränke eher teurer als Bier waren. Bei den besonders billigen alkoholfreien Getränken handelte es sich in der Regel um Wasser, Limonade oder Saft, in Einzelfällen wurden aber auch Milch oder Malzbier besonders preisgünstig offeriert, also Getränke, die vermutlich nicht jeder als attraktive Alternative ansehen dürfte.

Für die Untersuchung waren vom Institut für angewandte Verbraucherforschung e.V. (IFAV) im Auftrag des vzbv Ende 2002 rund 500 Gaststätten in ganz Deutschland überprüft worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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