Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Juristinnenbund fordert Nachbesserungen für Frauen und Familien beim Haushaltsbegleitgesetz und den neuen Hartz-Gesetzen

(Berlin) - In seinen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren weist der djb darauf hin, dass die beabsichtigten Neuregelungen im Haushaltsbegleitgesetz insbesondere Familien und allein Erziehende belasten. Die geplanten Änderungen durch die Hartz-Gesetze werden insbesondere die Situation von Frauen in den neuen Bundesländern verschlechtern.

Zu den Hartzgesetzen
In Ostdeutschland leben, gemessen an den dort wohnenden Erwerbspersonen, fünfmal so viele Arbeitslosenhilfeempfängerinnen wie in den alten Ländern. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens erhalten viele dieser Frauen künftig keine Leistungen mehr. Damit verlieren sie nicht nur ihre eigene Existenzgrundlage und werden auf das überkommene Modell der Versorgerehe verwiesen. Die Chancen auf eine künftige Wiedereingliederung mit Unterstützung durch das sogenannte Job-Center sind denkbar schlecht. Sie werden faktisch von Wiedereingliederungsmaßnahmen (wie Trainingsmaßnahmen, Eingliederungszuschuss, Fort- und Weiterbildung) ausgeschlossen. Der djb fordert daher als Korrektiv jedenfalls eine Mindestquote bei aktiven Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose, die allein aufgrund fehlender Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II erhalten. Außerdem muss die schwer erträgliche Regelung gestrichen werden, wonach in einer Bedarfsgemeinschaft eine Eingliederungsvereinbarung für Dritte abgeschlossen werden kann. Sonst wird künftig vor allem der männliche Haushaltsvorstand meinen entscheiden zu können, wie die Eingliederung seiner Frau aussehen soll. Bei den übrigen Veränderungen des Arbeitsförderungsrechts werden vor allem die Kürzungen für die Gruppe der Berufrückkehrerinnen abgelehnt und Abschaffung der Beitragsfreiheit während der Pflege von Angehörigen.

Zum Steuerbegleitgesetz
Das Vorziehen der Steuerreform soll auf Kosten der Familien im Steuerrecht finanziert werden. Insbesondere allein Erziehende werden durch den Wegfall des Haushaltsfreibetrags und die Kürzung des Erziehungsgeldes belastet. Den von der Bundesregierung als Ausgleich einer Benachteiligung von allein Erziehenden angekündigte Freibetrag in Höhe von 1300 Euro sucht man im vorliegenden Gesetzentwurf vergeblich.
Zudem werden die eingesparten Mittel nicht zur Förderung von Kinderbetreuung eingesetzt, sondern dienen der allgemeinen Haushaltskonsolidierung. Dies ist nicht akzeptabel. Der djb fordert eine Beibehaltung des Haushaltsfreibetrags, bis eine schlüssige Neuregelung vorliegt. Das vorliegende Gesetz setzt familienpolitisch ein falsches Signal. Sinnvoller wäre es, die Besteuerung der Ehe zu reformieren.
Das Ehegattensplitting diskriminiert allein Erziehende und fördert die „Hausfrauenehe" unabhängig davon, ob in der Ehe Kinder aufwachsen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund (Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen) e.V. (DJB) Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: 030/4432700, Telefax: 030/44327022

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