Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Kabinett beschließt Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform / Städte und Gemeinden: „Qualität und Charakter der Gewerbesteuer nicht beschädigen“

(Berlin) - Die Städte und Gemeinden haben den Beschluss des Bundeskabinetts begrüßt, die Gewerbesteuer künftig in weiterentwickelter Form als kommunale Unternehmenssteuer zu erhalten. Sie warnen jedoch davor, die wichtigste Kommunalsteuer in ihrer Qualität zu verschlechtern. „Die heute (12. Juli 2006) im Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform garantieren noch nicht, dass die Gewerbesteuer in Art und Umfang gleichwertig ersetzt wird. Wir fordern die Koalition deshalb auf, die kommunale Unternehmenssteuer auf keinen Fall als reine Gewinnsteuer ohne ertragsunabhängige Elemente auszugestalten“, sagten der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Ude, München, und der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen.

Die von der Regierung geplante Angleichung der Bemessungsgrundlage von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer dürfe nicht dazu führen, dass die bereits bestehende Hinzurechnung der Hälfte der Dauerschuldzinsen aus der Gewerbesteuer gestrichen werde, weil etwa wegen des Protests der Wirtschaft eine Hinzurechnung von Zinsen bei der Körperschaftssteuer nicht verwirklicht werde. „Wer die gewinnunabhängigen Elemente bei der Gewerbesteuer abschaffen will, muss mit dem Widerstand der Kommunen rechnen. Eine reine Gewinnsteuer würde nicht nur die Finanzierungsbasis der Unternehmenssteuerreform schmälern. Sie würde auch den Charakter der Gewerbesteuer als gute, wirtschaftskraftbezogene Gemeindesteuer beschädigen“, warnten Ude und Schäfer.

Die beiden Präsidenten unterstützen ausdrücklich das Vorhaben der Koalition, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen einzudämmen. Die Städte und Gemeinden bevorzugten dazu eindeutig das von der Bundesregierung bei ihren Prüfvarianten genannte erste Modul, wonach alle Zinsen und Zinsanteile bei der kommunalen Unternehmenssteuer mit einem noch zu bestimmenden Prozentsatz in die Bemessungsgrundlage einbezogen würden. „Gerade die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer kann sehr nützlich sein, um die Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen zu begrenzen und so den Verlust von Steuereinnahmen in Deutschland zu verhindern“, sagten Ude und Schäfer.

Die Städte und Gemeinden begrüßten, dass die Koalition die von ihr angestrebte kommunale Unternehmenssteuer als wirtschaftskraftbezogene Besteuerung mit Hebesatz definiert. Für Städtetag und Städte- und Gemeindebund sei entscheidend, dass das Hebesatzrecht der Kommunen auch auf alle Bestandteile eines möglichen Ersatzes der Gewerbesteuer gewahrt bleibe. Darauf würden beide Verbände in den weiteren Beratungen pochen, so die Präsidenten. Lohnsummenbezogene Lösungen zum Teilersatz der Gewerbesteuer ohne Hebesatzrecht, wie sie von der Stiftung Marktwirtschaft vorgeschlagen worden waren, lehnten die Städte und Gemeinden weiterhin ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Volker Bästlein, Leitung, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

(sk)

NEWS TEILEN: