Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Kabinettsbeschlüsse mit Verbraucherrelevanz

(Berlin) - Die Bundesregierung hat verschiedene Gesetze mit Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher beschlossen. Der Überblick des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu den im Kabinett behandelten Themen wie Stromsteuer, Verbraucherkreditrichtlinie und Lieferkettengesetz aus Verbrauchersicht:

Stromsteuer

Die Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Wirtschaft und Verbraucher:innen beim Strompreis dauerhaft zu entlasten. Das Bundeskabinett hat nun Änderungen des Stromsteuergesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Mit den Kabinettsbeschlüssen zur Energiepolitik lässt die Bundesregierung die Menschen einmal mehr mit ihren Alltagssorgen allein. Bei der Stromsteuersenkung muss die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher endlich mitberücksichtigen, wie sie es im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Die geplanten Zuschüsse bei den Übertragungsnetzentgelten werden den Menschen in Deutschland jedenfalls nicht die versprochene spürbare Entlastung bei den Stromkosten bringen. Die Industrie wird stärker davon profitieren als die Verbraucherinnen und Verbraucher. In manchen Regionen werden Verbraucherinnen und Verbraucher von den Zuschüssen kaum etwas im Geldbeutel merken.“

Das vollständige Statement finden Sie auf unserer Website.

Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie

Mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie hat das Bundeskabinett beschlossen, eine Unterschrift als Voraussetzung für die Kreditaufnahme zu streichen. Künftig soll es ausreichen, online ein Kästchen anzuklicken, um der Vertragsvereinbarung zuzustimmen. Verbraucher:innen laufen so Gefahr, übereilte Kreditentscheidungen zu treffen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Eine wohlüberlegte Kreditaufnahme gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern finanzielle Möglichkeiten zu einem überschaubaren Risiko. Wird der Kreditvertrag jedoch vorschnell abgeschlossen, ohne die Risiken im Blick zu haben, kann er schnell eine ernsthafte Belastung werden. Die Unterschrift als Voraussetzung für den Vertragsschluss gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Gelegenheit, ihre Entscheidung zu überdenken. Die Pläne der Bundesregierung fördern übereilte Kreditentscheidungen. Der Bundestag sollte hier nachbessern.“

Das vollständige Statement finden Sie auf unserer Website.

Lieferkettengesetz

Mit dem beschlossenen Gesetz müssen Unternehmen nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Zeitgleich hat die Bundesregierung stattdessen die europäischen Berichtspflichten über Lieferketten beschlossen. Auf EU-Ebene ist dieser Gesetzgebungsprozess allerdings noch nicht beendet. Für die meisten Unternehmen entfallen die Berichtspflichten von Unternehmen zu ihren Lieferketten somit bis 2027 ersatzlos.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Die Bundesregierung geht den zweiten Schritt vor dem ersten. Aktuell wird die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie überarbeitet. Das Ergebnis ist – wie in einem demokratischen Entscheidungsprozess üblich – noch offen. Dennoch höhlt die Bundesregierung das nationale Lieferkettengesetz bereits aus. So entsteht eine Lücke, in der gar keine Berichtspflichten für die Unternehmen gelten. Ohne Berichtspflichten lässt sich aber nicht nachvollziehen, ob Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten bei Umweltschutz und Menschenrechten auch wirklich einhalten.“

Das vollständige Statement finden Sie auf unserer Website.

Weitere Themen

Außerdem hat das Kabinett die Umsetzung von weiteren verbraucherpolitisch relevanten EU-Richtlinien beschlossen:

Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion bei Online-Verträgen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das eine zusätzliche und vereinfachte Möglichkeit, ihr Widerrufsrecht auszuüben.

Informationspflichten zur Ermöglichung nachhaltigen Konsums: Durch neue Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit soll nachhaltigerer Konsum gefördert werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands reichen die Maßnahmen nicht aus, allerdings gibt es an dieser Stelle keinen Umsetzungsspielraum für die Bundesregierung.

Verträge über Finanzdienstleistungen: Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Verträgen, die online und am Telefon geschlossen werden, soll künftig entfallen. Im Versicherungsbereich soll das zusätzlich für den stationären Vertrieb gelten: Verbraucherinnen und Verbraucher können dann auch solche Verträge nur noch eingeschränkt widerrufen. Damit wird ohne zwingenden Grund eine zentrale Errungenschaft der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes abgeschafft.

Regulierung umweltbezogener Werbung: Das Gesetz wird Unternehmen dazu verpflichten, umweltbezogene (Werbe-)Aussagen belegen zu können. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundeverbands ist das ein wichtiger Meilenstein, um Greenwashing zu verhindern.

Schutz vor Manipulation beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen: Angesichts der starken Verbreitung manipulativer Praktiken (Dark Patterns) auf Webseiten und Apps geht die Regelung nicht weit genug. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert ein konsequentes und wirksames Vorgehen.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin, Telefon: 030 258000

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