Kabinettsbeschluss zur Erbschaftsteuer / DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun: Bundesregierung wird eigener Zielsetzung nicht gerecht
(Berlin) - "Die vom Kabinett beschlossene Reform der Erbschaftsteuer enthält gegenüber dem Referentenentwurf leider nur marginale Retuschen. Die Bundesregierung wird damit der eigenen Zielsetzung, den Generationenübergang für Familienunternehmen zu erleichtern, in wichtigen Punkten nicht gerecht. Jetzt ist es am Parlament, die notwendigen Nachbesserungen im Interesse von Investitionen und Beschäftigung am Standort Deutschland vorzunehmen.
Vor allem bei den Steuersätzen, der Verhaftungsregelung sowie der Lohnsummenregel müssen Korrekturen erfolgen. Die Steuersätze müssen den höheren Unternehmensbewertungen angepasst werden. Sonst werden die Erleichterungen für viele Unternehmen bei weitem geringer ausfallen, als der Abschlag von 85 Prozent auf das Betriebsvermögen vermuten lässt. Außerdem kommt diese steuerliche Begünstigung nur dann zum Tragen, wenn Unternehmen strenge Fortführungsbedingungen erfüllen. Unternehmen werden vielfach aber nicht in der Lage sein, die über 15 Jahre laufende Verhaftungsregel einzuhalten und damit voll versteuern müssen. Hier schlagen wir deshalb vor den Zeitraum, wie im bisherigen Recht bei fünf Jahren zu belassen.
Ich habe Verständnis dafür, dass die Erleichterungen im Generationenübergang in einem gewissen Maße an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft werden. Allerdings wären eine Verkürzung der Frist auf maximal acht Jahre und der Wegfall der Indexierung wichtig.
Die bisher den Familienunternehmen zugesagte Verschonung des weltweiten betrieblichen Vermögens ist ebenfalls nicht in den Kabinettsbeschluss aufgenommen worden. Auch hier muss dringend nachgebessert werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Ute Brüssel, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 203080, Telefax: (030) 203081000
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