Kabinettsbeschluss zur Kennzeichnungsverordnung weist in die richtige Richtung / Ungereimtheiten müssen noch korrigiert werden
(Bad Homburg) - Der vom Bundeskabinett am 22. Februar 2006 beschlossene Entwurf einer Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge diskriminiert weiterhin Nutzfahrzeuge mit modernster Abgasreinigungstechnologie. So werden Lkw, die bereits die erst ab 2009 vorgeschriebene Abgasnorm Euro5 erfüllen, nicht der besten Schadstoffgruppe zugeordnet. Die geplante Kennzeichnungsverordnung enthält nicht genügend Anreize für eine schnelle Erneuerung der Pkw- und Lkw-Bestände.
VDIK-Präsident Volker Lange: Dieser Verordnungsentwurf ist im Ansatz richtig, benachteiligt jedoch einerseits modernste Fahrzeugtechniken und ordnet andererseits Fahrzeuge mit Ottomotor, die lediglich die Abgasnorm Euro1 erfüllen und sehr hohe NOx-Emissionen und deutlich höhere CO2-Emissionen verursachen, der günstigsten Schadstoffstufe zu. Dies behindert unsere Initiative ´Pro saubere Luft`, mit der wir genau diese Dreckschleudern von der Straße holen wollen. Die VDIK-Mitgliedsunternehmen werden im Rahmen dieser Initiative ab 01.04.2006 Anreize schaffen, um einen schnellstmöglichen Ersatz der überalterten Fahrzeuge im Bestand herbeizuführen und so zu einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität beizutragen.
Eine Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelminderungs-systemen würde vom VDIK als begleitende Maßnahme zur kurzfristigen Verminderung des Partikelausstoßes hoch emittierender älterer Fahrzeuge begrüßt, noch wichtiger wären jedoch eine steuerliche Förderung von Neufahrzeugen und verlässliche politische Rahmenbedingungen.
Volker Lange weiter: Mittelfristig müssen unsere Bemühungen durch eine Förderung von Neufahrzeugen unterstützt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK)
Ellen Weirich, Leiterin, Presse und Public Relations und Messen
Kirdorfer Str. 21, 61350 Bad Homburg
Telefon: (06172) 98750, Telefax: (06172) 987520
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