Pressemitteilung |

Kabinettsbeschluss zur Kraft-Wärme-Kopplung: VKU fordert Nachbesserungen

(Köln) - "Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss vom 9. Februar einen wichtigen weiteren Schritt hin zu einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung getan." Dies stellte der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der Mannheimer OB Gerhard Widder, am 10. Februar in einer ersten Reaktion fest. Die an die Systematik des Energieeinspeisegesetzes angepasste KWK-Gesetzesvorlage, die eine Soforthilfe für die aus vielfachen Gründen zu erhaltende Kraft-Wärme-Kopplung darstelle, enthalte jedoch noch etliche Regelungen, die einer Nachbesserung dringend bedürften:



So schließe die Gesetzesvorlage Erzeugungsanlagen, die nicht mindestens zu 75 % Stadtwerken gehörten, von der Förderung aus. Damit seien zahlreiche Anlagen mit Tausenden von Arbeitskräften von der Stilllegung bedroht. Auch in weiteren Punkten sei der Anwendungsbereich veränderungsbedürftig. Die in der Gesetzesvorlage vorgesehene Abnahme- und Vergütungspflicht werde dem Grunde nach begrüßt. Dieses aus dem Energieeinspeisegesetz übernommene Prinzip bedürfe jedoch noch einiger Klarstellungen, um auf die speziellen Belange der KWK anwendbar zu sein. "Zu begrüßen ist", so Widder, "dass die Bundesregierung sich eindeutig zu einer langfristigen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verpflichtet. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt des Klimaschutzes unverzichtbar."

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Wolfgang Prangenberg Pressesprecher VKU Telefon: 0221/3770-206 Fax: 0221/3770-266 Quelle: VKU

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