Kabinettsbeschluss zur Unternehmensteuerreform bleibt hinter den Erwartungen zurück / Bund der Steuerzahler fordert Nachbesserungen
(Berlin) - Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler erhöht der heute (14. März 2007) vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensteuer weder die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland, noch gehen von ihm Wachstums- und Beschäftigungsimpulse aus. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass der Entwurf das Steuerrecht weiter kompliziert, und fordert erhebliche Nachbesserungen.
Insbesondere für kleine und mittlere Personengesellschaften und Einzelunternehmen könnte sich die wirtschaftliche Lage verschlechtern. Beispielsweise würden zu wenige Betriebe von der vorgesehenen Ansparrücklage profitieren, weil die Größengrenzen viel zu eng gesteckt sind. Auch der maximale Investitionsabzugsbetrag wurde in einem viel zu geringen Umfang erhöht. Damit würden keine Investitionsanreize geschaffen. Gleiches gilt für den Investitionszeitraum von zwei Jahren. Eine nachträgliche Ausweitung ist hier unumgänglich.
Für die Abschaffung der degressiven Abschreibung (AfA) erfahren viele kleine Unternehmen keinen Ausgleich. Sollte an dieser Abschaffung festgehalten werden, müssen die entstehenden Liquiditätsnachteile durch eine Kürzung der Abschreibungszeiträume bei der linearen AfA begrenzt werden.
Der Bund der Steuerzahler kritisiert die vorgesehene Regelung zur steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Eine spürbare Erleichterung für die Unternehmen würde durch die Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von derzeit 410 Euro auf mindestens 1.000 Euro erreicht. Die Bundesregierung will aber das Gegenteil und reduziert die Grenze auf 100 Euro. Sollte die Bundesregierung an der jetzt ins Auge gefassten Poollösung festhalten, müsste zumindest die pauschale Abschreibungsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt werden. Dadurch würde für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern die Abschreibungsdauer zumindest nicht verlängert.
Diese Unternehmensteuerreform hat ihren Namen nicht verdient, da die längst überholte und im internationalen Vergleich weitgehend unbekannte Gewerbesteuer nicht abgeschafft werden soll. Stattdessen wird das Steuerrecht noch komplizierter, etwa durch die neuen Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer.
Das sich an den Kabinettsbeschluss anschließende Gesetzgebungsverfahren bietet die Möglichkeit, die zwingend notwendigen Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Der Bund der Steuerzahler fordert den Bundestag auf, seiner Verantwortung für mehr Wachstum und Beschäftigung gerecht zu werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Pressestelle
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- 45 Milliarden Euro - Dieser Staatsüberschuss verpflichtet! / Wir fordern: Soli-Aus für alle und Ende der Diskussion um die Schwarze Null
- Unsere neue Musterklage: Soli-Aus ab 2020! / Bund der Steuerzahler reicht Klage wegen zu später Soli-Abschaffung ein
- Ja zu Altmaiers Soli-Plänen / BdSt fordert: Fester Ausstiegstermin muss ins Gesetz/Abbau bis spätestens Ende 2022!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

