Kampf gegen die Zwangsprostitution in Deutschland / Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert Einrichtung von speziellen Fachdienststellen zur Bekämpfung von Menschenhandel bei der Polizei
(Rheinbach) - Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 wird zurzeit viel über die Höhe der Zahlen von zwangsprostituierten Frauen zu diesem Ereignis in Deutschland spekuliert.
Die immer wieder genannte Zahl von angeblich 40.000 Frauen, die im Sommer diesen Jahres nach und in Deutschland gehandelt werden sollen, wird von seriösen Fachorganisationen und Behörden massiv angezweifelt.
Es gibt keine verlässliche Datengrundlage für die genaue Zahl, die auch keine Rolle spielt, so Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter, jeder einzelne Fall einer gehandelten Frau stellt eine elementare Verletzung von Menschenrechten dar. Vielmehr ist der Staat verpflichtet, diese Menschenrechtsverletzung gegen Frauen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu verhindern und zu bekämpfen.
Man muss sich die rückläufigen Zahlen im Deliktsbereich Menschenhandel (2004: 370 Ermittlungsverfahren und 2003: 431) und die besonders markant erscheinende rückläufige Zahl der identifizierten Opfer (2004: 972 Opfer und 2003: 1235) genau ansehen, fordert der BDK-Chef Klaus Jansen.
Neben den Faktoren, wie der Änderung des Zuwanderungsrechtes und des EU-Beitrittes von osteuropäischen Staaten mit den damit verbundenen Freizügigkeitsregelungen dürfte erstrangig das Fehlen von spezialisierten Kriminalbeamten in immer noch vielen Bundesländern mit einem einheitlichen Qualitätsstandard der Bearbeitung von Menschenhandelsdelikten eine wesentliche Ursache sein; nur wenige Polizeien haben schon heute Fachdezernate.
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, so der offizielle Begriff, ist ein Kontrolldelikt, d.h. je intensiver die Polizei initiativ durch Kontrollen und eigene Ermittlungen in das Milieu eindringen kann, desto stärker wird das hohe Dunkelfeld aufgehellt.
Das erfordert jedoch spezialisierte Ermittler mit einem hohen Ausbildungsgrad in Sachen Rotlichtmilieu, Vernehmungstechniken und differenzierter Opferbetreuung. Erst durch die Aussage der Opferzeugin hat ein Strafverfahren Aussicht auf Erfolg und somit auf Verurteilung der Täter.
In der Bundesrepublik, so Klaus Jansen weiter, gibt es in jedem Bundesland eine andere Bearbeitungszuständigkeit bei der Polizei. Manchmal ist sie bei den schon jetzt hoffnungslos überlasteten Sexualdelikten, zuweilen im Bereich der allgemeinen Kriminalität angesiedelt. Da wird dann ein hoch traumatisiertes Menschenhandelsopfer, wenn es Pech hat, genauso behandelt wie ein Anzeigender eines Fahrraddiebstahls. So gewinnt man keine Opfer zur Aussage bei der Polizei.
Es müssen in jedem Bundesland vernetzte Fachdienststellen zur Bekämpfung des Menschenhandels mit ausreichend Personal geschaffen werden. Die Polizeien Deutschlands können es nicht weiter hinnehmen, dass in einem Kriminalitätsbereich, dessen Gewinne dem des Drogen- und Waffenhandels inzwischen gleichkommen, das Dunkelfeld den Tätern überlassen wird, fordert der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen.
Klaus Jansen appelliert an die Innenminister der Länder, nicht nur anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland tätig zu werden, sondern dauerhaft gegen dieses Delikt der organisierten Kriminalität ihre Polizeien aufzustellen.
Frauenhandel hat vor der WM 2006 stattgefunden, wird während der WM stattfinden und erst recht danach!
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Bernd Carstensen, Pressesprecher
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
Telefon: (03303) 500132, Telefax: (03303) 503070
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