KaNaPE integriert Immobilie in die geförderte Altersvorsorge / Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft stellen eigenes Konzept vor
(Berlin) - Für die von der Bundesregierung geplante Integration der Immobilie in die staatliche geförderte Altersvorsorge haben die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft jetzt ein Konzept zur Umsetzung vorgelegt. KaNaPE (Kapitalstock zur Kalkulation der Nachgelagerten Persönlichen Einkommensbesteuerung) heißt das Modell, das im Auftrag der Spitzenverbände und ihrer Partner vom Forschungsinstitut empirica erarbeitet worden ist.
Mit dem vorgestellten Konzept soll die bislang benachteiligte Wohnimmobilie gleichberechtigt in das staatlich geförderte Riester-Konzept eingebunden werden. Mit KaNaPE ist eine Win-Win-Situation für den Staat und den Bürger möglich, beschreibt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn die Vorteile.
Prinzip des Modells ist einerseits die Möglichkeit einer Kapitalentnahme aus dem angesparten Vermögen der Riester-Versicherung zur Finanzierung einer Immobilie. Dabei ist es möglich, entnommene Beträge jederzeit in beliebigen Raten zurückzuzahlen. Das entnommene Kapital wird jährlich mit einem festen Satz verzinst und erst mit dem Renteneintritt versteuert. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung innerhalb der Riester-Rente, in der eine solche Rückzahlung nach einem Jahr beginnen muss, gibt es bei KaNaPE keine zeitliche Begrenzung. Je nach Umfang der Rückzahlungen erhält der Sparer im Alter eine dann zu versteuernde Geldrente. Trotz dieser Besteuerung verfügt der Eigentümer über ein höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Mieter, weil er keine Miete zahlen muss, unterstrich Walter Rasch, Vorsitzender des BFW.
"Positive Effekte löst dieses Modell gerade für Haushalte aus, die andernfalls nicht in der Lage wären, für die geförderte Altersvorsorge zu sparen und parallel Wohneigentum zu erwerben oder Hypothekenkredite zu tilgen. Die gleichzeitige Integration des selbst genutzten, vermieteten oder genossenschaftlichen Wohneigentums wie auch ein Dauerwohnrecht verbreitert die Bevölkerungskreise erheblich, die künftig die Wohnimmobilie als Teil der Altersvorsorge in Anspruch nehmen können", erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Die Anspar- und Tilgungsbeträge fließen einschließlich der dafür gewährten Förderung in einen Kapitalstock und werden verzinst und bei Renteneintritt versteuert. Insgesamt ergebe sich damit die gleiche Besteuerung des Kapitalstocks wie bei den anderen geförderten Altersvorsorgeprodukten. Die steuerlich äußerst problematische und schwierige Besteuerung des Nutzwertes der Wohnimmobilie könne mit diesem Modell vermieden werden, so Freitag.
Mit der jetzt ausgearbeiteten Konzeption ist ein viel versprechender Weg eingeschlagen worden, um die Immobilie gleichberechtigt in die bestehende staatliche Förderung zu integrieren, betont Rüdiger Dorn.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Stefan Diepenbrock, Presse
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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