Kapitulation der Finanzverwaltung vor der Anlage EÜR?
(Berlin) - Seit 2005 müssen Unternehmer, die ihren Gewinn nach den Vorschriften der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, zusätzlich die Anlage EÜR ihrer Steuererklärung beifügen. Das Ausfüllen des Formulars bedeutet für die Betroffenen einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand, denn sie werden praktisch zu einer Quasi-Bilanzierung gezwungen. Damit wurde das Steuerrecht, entgegen der Ankündigung der Bundesregierung, weiter verkompliziert und der bürokratische Aufwand für die Unternehmen erneut vergrößert. Zudem hat die Finanzverwaltung bislang ein Problem mit der ordnungsgemäßen Verarbeitung des Formulars. Das Ziel, durch die Anlage aussagekräftiges Datenmaterial für die Finanzverwaltung zu generieren, wurde somit nicht erreicht. Der im April ergangene bundeseinheitliche Erlass (OFD Münster, 07. April 2006), mit dem die Finanzämter angewiesen werden, für den Veranlagungszeitraum 2005 grundsätzlich auf die Abgabe des Formulars zu verzichten, muss deshalb als Eingeständnis der Unpraktikabilität der Anlage EÜR gewertet werden.
Die Delegierten der Mitgliedsverbände des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. fordern in einer Resolution, die sie anlässlich der Mitgliederversammlung am 2. Juni 2006 in Potsdam verabschiedet haben, den Gesetzgeber auf, das Formular EÜR abzuschaffen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Annette Theobald, Referentin, Presseabteilung
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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