Karlsruhe schafft Rechtssicherheit für polizeiliche Online-Durchsuchung
(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechtssicherheit über die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung geschaffen wurde. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: Die Entscheidung der höchsten Bundesrichter beendet gleichzeitig ausufernde Spekulationen und respektiert die Ängste und Vorbehalte der Bürger gegen Eingriffe des Staates in ihren intimsten Lebensbereich. Für die Gewerkschaft der Polizei ist die Online-Durchsuchung immer nur unter strengen rechtlichen Vorgaben und nur zum Schutz hochrangigster Rechtsgüter denkbar gewesen. Niemand kann Zweifel daran haben, dass die Verhinderung eines Terroranschlags mit möglicherweise vielen Toten und Verletzten in den vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Rahmen gehört.
Die politisch Verantwortlichen, so Freiberg weiter, seien nun gefordert, die Maßgaben des Gerichts aufzugreifen und umzusetzen. Freiberg mahnte, bei der Anpassung des Gesetzes für die polizeiliche Online-Durchsuchung von Rechnern mutmaßlicher Terroristen und Schwerkrimineller nicht zuviel Zeit verstreichen zu lassen. Die Strafverfolgungsbehörden benötigten nun rasch eine praxisorientierte Arbeitsgrundlage.
Freiberg: Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Antworten darauf gefunden werden, dass mehr und mehr Kriminalität im Internet geplant, verabredet, vorbereitet oder begangen wird. Diese modernen Tatbegehungsweisen erfordern auch bei den Strafverfolgungsbehörden Möglichkeiten, darauf angemessen reagieren zu können.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Rüdiger Holecek, Pressesprecher
Stromstr. 4, 10555 Berlin
Telefon: (030) 3999210, Telefax: (030) 399921200
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