Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)
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Karlsruhe stellt Ertragsbewertung für den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz in Frage

(Berlin) - „Karlsruhe hat die sachlich gerechtfertigte und bewährte Erfassung land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes nach dem Ertragswert nicht bestätigt. Damit ist für unsere Betriebe ein Dreh- und Angelpunkt ihrer Existenz betroffen. Die Beanstandung als verfassungswidrig ist äußerst schmerzlich. Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts daher genauer analysieren, um die Gründe für diese Entscheidung nachvollziehen zu können“, so Michael Prinz zu Salm-Salm, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände in einer ersten Stellungnahme zur heutigen (31. Januar 2007) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/02).

„Nun geht es darum, die Novellierung der Erbschaftsteuer im Sinne des vorliegenden ‚Abarbeitungs- bzw. Abschmelzungsmodells‘ bei zehnjähriger Betriebsfortführung voranzutreiben. Dabei muss für die Land- und Forstwirtschaft – entsprechend den Voten des Bundesrates – der ertragsteuerliche Begriff für Betriebsvermögen zugrunde gelegt werden. Eine Ausgrenzung für die Erbschaftsteuer darf es hier nicht geben. Die Fortführungsklausel muss so gefasst sein, dass insbesondere die großen Schwankungen durch Naturereignisse in der Land- und Forstwirtschaft den Betrieben ein Überleben ermöglichen ohne strafende und bürokratische Konsequenzen bei der Erbschaftsteuer“, schloss Salm seine Ausführungen nach erster Lektüre der Karlsruher Entscheidung.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Walldof-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807205, Telefax: (030) 31807242

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