Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall
Anzeige

Karlsruher Urteil stärkt Solidarprinzip in der Krankenversicherung

(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, das die Einführung eines Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung (PKV) für verfassungskonform erklärt. "Das Urteil stärkt das Solidarprinzip in der Krankenversicherung. Damit wird der Rosinenpickerei der Privaten Krankenversicherung bei einkommensstarken, risikoarmen Versicherten zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung Grenzen gesetzt", sagte Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der IG Metall, am Mittwoch (10. Juni 2009) in Frankfurt. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Die IG Metall setze sich für eine solidarische Bürgerversicherung ein, wonach sich Besserverdienende ab einer bestimmten Einkommensgrenze nicht mehr der Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung entziehen können. "Wir wollen eine gesetzliche Krankenversicherung, die alle einbezieht und die Beiträge nach dem finanziellen Leistungsvermögen bemisst", forderte Urban.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall) Georgios Arwanitidis, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige