Karlsruher Urteil zur Beschlagnahme von E-Mail-Daten / GdP: Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungsdaten notwendig bei der Kriminalitätsbekämpfung
(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das am 2. März ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur erleichterten polizeilichen Beschlagnahme von E-Mail-Verbindungsdaten. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: Diese höchstrichterliche Entscheidung verleiht der Polizei Rechtssicherheit im Umgang mit gespeicherten E-Mail-Verbindungsdaten. Die Ermittler verfügen damit über ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung.
Nun gebe es keinen Grund mehr, so Freiberg, die gesetzlich festgelegte Speicherung und Aufbewahrung von Telekommunikations-Verbindungsdaten weiter aufzuschieben. Nachdem sich die Große Koalition auf eine sechsmonatige Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten bereits geeinigt habe, fordert der GdP-Bundesvorsitzende nun die schnelle gesetzliche Umsetzung dieses Beschlusses: Freiberg: Die Polizei muss auf die mindestens sechs Monate lang gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten zugreifen können, um Ermittlungen bei Terrorverdächtigen, in Fällen der organisierten Kriminalität und weiteren Straftaten erfolgreich durchführen zu können.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Rüdiger Holecek, Pressesprecher
Stromstr. 4, 10555 Berlin
Telefon: (030) 3999210, Telefax: (030) 399921200
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