Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Karnevalsauftakt: Hierauf sollten Narren und Nachbarn achten

(Berlin) - Heute pünktlich um 11:11 Uhr fand der traditionelle Auftakt zur Karnevalssaison statt. Auch wenn sich die Hauptfeierlichkeiten im Februar 2020 abspielen werden, wird bereits heute mancher Narr in Feierlaune sein. "Tagsüber und am Abend wird man die Feiern vielerorts zwischenzeitlich in die Wohnungen verlagern. Hier ist eine gute Kommunikation in der Nachbarschaft wichtig", erklärt Dr. Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbandes IVD.

"Der Karneval ist dafür gedacht, Menschen einander näherzubringen. Daher sollte ein solches Ereignis nicht Ursache für einen Nachbarschaftsstreit werden." Der IVD zeigt deshalb auf, worauf Feiernde und Nachbarn beim Karneval achten sollten.

Nachbarschaftsabsprachen treffen und auf den Lärmpegel achten

Während des Karnevals gibt es für Narren keinen Freifahrtschein, sich närrisch laut zu verhalten. Trotz leicht erhöhter Toleranzschwelle gilt ab 22:00 Uhr die Nachtruhe. Spätestens dann sollte das Tanzen in der Wohnung eingestellt und die Feierlichkeiten in die Gaststätten verlagert werden. Nicht nur nachts sollte Rücksicht genommen werden: "Unzumutbarer Lärm, beispielsweise durch penetrante Technomusik mit aufgedrehtem Bass, ist auch tagsüber nicht erlaubt", ergänzt Osthus. "Schon im Vorfeld lassen sich Probleme mit Nachbarn am besten vermeiden, wenn man die Karnevalsfeier vorher ankündigt oder abspricht. Gegebenenfalls können die Nachbarn zur Feier eingeladen werden. Während der Feierlichkeiten sollte der Hausherr den Bass niedrig halten und für aufkommende Probleme immer ansprechbar sein, damit auf unbeabsichtigte Ruhestörungen zügig reagiert werden kann."

Auch Anwohnern, die nicht an den Karnevalsfeierlichkeiten teilnehmen, gibt Osthus einen Ratschlag: "Übermäßige Rücksicht durch einen Komplettverzicht auf Musik oder angeregte Gespräche kann von den Narren jedoch nicht erwartet werden. Dass es während des Tages öfter mal ein 'Helau' oder 'Alaaf' zu hören gibt und Menschen sich auf der Straße und in der Wohnung etwas lauter unterhalten, kann nicht vermieden werden. Das ist anders zu bewerten als nächtliches Grölen auf der Straße oder bis zum Anschlag aufgedrehte Musik."

Müll und Hinterlassenschaften im Hausflur zeitig beseitigen

Müll und Hinterlassenschaften, beispielsweise im Treppenhaus oder auf den gemeinschaftlichen Grünflächen, müssen vom Veranstalter auch zur Karnevalszeit beseitigt werden. "Durch eine aufmerksame Beseitigung oder Verhinderung von Hinterlassenschaften durch die Feiernden entstehen Probleme mit der Nachbarschaft erst gar nicht. Falls vereinzelte Bierflaschen oder eine Mülltüte im Hausflur stehen, sollte das von den Nachbarn zunächst toleriert werden. Spätestens am darauffolgenden Tag sollten die Feiernden diese jedoch entfernen", so Osthus. Wenn Müll Tage und Wochen im Hausflur stehen bleibt, kann eine Kündigung drohen

Immer den Brandschutz im Hinterkopf behalten

Nichts facht die Karnevalsatmosphäre besser an als einfallsreiche Kostüme und eine schöne Dekoration. Damit nicht ungewollt ein Feuer ausgelöst wird, erklärt Osthus, was beachtet werden sollte: "Beim Schmücken sollte man bevorzugt schwerentflammbare Materialien nutzen und sie gut befestigt mindestens 2,50 Meter über dem Boden anbringen. Wärmequellen und vor allem elektrische Anlagen sollte man beim Schmücken ganz aussparen. Besonders der Feuerlöscher darf weder verkleidet noch verdeckt werden, damit er im Notfall einsatzbereit ist", erläutert Osthus. Kerzen und andere Feuerquellen erhöhen innerhalb geschlossener Räume die Brandgefahr. "Am besten verzichtet man ganz auf offene Flammen. Besonders in der angeheiterten Stimmung kann ein Kerzenständer ungünstig umgestoßen werden", sagt Osthus. Wer keinen Feuerlöscher hat, sollte jetzt die Gelegenheit nutzen und sich einen anschaffen.

Zwei abschließende Tipps: "Rauchen sollte man nicht nur wegen der Brandgefahr, sondern auch aus Rücksicht auf die Nachbarn immer nach draußen verlagern. Auch für andere stark riechende Duft- und Rauchquellen, insbesondere Nebelmaschinen, ist die Wohnung kein geeigneter Ort", fügt Osthus hinzu.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Heiko Senebald, Leiter Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(sf)

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