Kartellamt auf einem Auge blind? / DBV zur Entscheidung des Bundeskartellamtes in Sachen Milchlieferstreik
(Berlin) - Das Bundeskartellamt hat in seiner Entscheidung zum Lieferboykott deutlich gemacht, dass es grundsätzlich folgende Wege gibt, in denen sich der Markt organisieren kann: Entweder durch freiwilligen Zusammenschluss von Erzeugern, etwa in Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften, oder aber mit gesetzlichen Vorgaben bzw. Einschränkungen wie etwa bei der Milchquotenregelung. Der Deutsche Bauernverband (DBV) setzt auf eine Stärkung der überwiegend genossenschaftlichen Molkereien gegenüber der drückenden Verhandlungsmacht des Lebensmitteleinzelhandels.
Deshalb fordert der DBV das Kartellamt auf, nicht einseitig Landwirte zurechtzuweisen, sondern konsequent die permanenten Verstöße des Lebensmitteleinzelhandels gegen das Verbot, Marktmacht missbräuchlich auszuüben, zu verfolgen. Das Kartellamt muss beispielsweise die zeitgleichen und in ihrem Ausmaß marktwidrigen Preissenkungen der fünf größten Handelsketten aufs Schärfste rügen. Es kann nicht sein, dass letztlich Ramschpreise zur Grundphilosophie des Kartellamtes werden unabhängig davon, ob diese unter wettbewerblichen oder unfairen Bedingungen zustande kommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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