Pressemitteilung | VEA - Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Kartellamt muss gegen Gasgesellschaften durchgreifen / Energie-Abnehmerverband fordert konsequenten Wettbewerb auf dem Gasmarkt und Abschaffung der Langfristverträge

(Hannover) – Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) fordert ein entschlossenes Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen die Ferngaskonzerne. Nachdem eine Einigung zwischen der Behörde und Eon Ruhrgas über die Abschaffung von langfristigen Lieferverträgen am Widerstand der Gasgesellschaft gescheitert ist, seien jetzt konsequente rechtliche Schritte unumgänglich, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. „Die Verbraucher haben lange genug auf Wettbewerb im Gasmarkt gewartet und überhöhte Preise an Monopolisten gezahlt. Die langfristigen Verträge stehen einem freien Markt im Weg – sie müssen untersagt werden.“ Zugleich appellierte der Energiemarkt-Experte an die Gasgesellschaften, die nicht an Eon Ruhrgas gebunden sind, die Situation selbständig zu bewerten und im Sinne der Kunden zu entscheiden: „Sie sollten das Gespräch mit dem Kartellamt suchen und sich den Regelungen freiwillig beugen. Damit ersparen sie sich und den Gasabnehmern voraussichtsichtlich einen langen und aussichtslosen Rechtsstreit.“

Sollte keine Einigung zwischen Gaskonzernen und der Wettbewerbsaufsicht möglich sein, kann sich Panitz auch umfangreichere Eingriffe in den Markt vorstellen: „Das Leitungsnetz und die Gasversorgung müssten eigentumsrechtlich getrennt werden, um so neuen Anbietern den Markteinstieg zu ermöglichen. Hier ist die Politik gefordert, die Grundlagen für entsprechende Regelungen zu schaffen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) Zeißstr. 72, 30519 Hannover Telefon: 0511/98480, Telefax: 0511/9848-188

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