Pressemitteilung | Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (bft)

Kartellamtsentscheidung: bft begrüßt Entscheidung

(Bonn) - In einer ersten Stellungnahme begrüßt der bft die Entscheidung des Kartellamtes. Damit zieht das Amt auf der bestehenden Gesetzeslage aus Sicht des Bundesverbandes Freier Tankstellen e. V. (bft ) einen klaren Schlussstrich unter den seit dem 13. März des Jahres schwelenden Preiskampf.

Den Unternehmen des Mineralölmittelstandes ist mit dieser Entscheidung aus wirtschaftlicher Sicht leider noch nicht geholfen. Hierzu müsste das Kartellrecht, dass noch viel zu wenig praxisnah gestaltet ist, geändert werden. Jetzt ist die Politik gefordert, hier ordnungspolitisch einzugreifen. Da könnten die Sanktionsmöglichkeiten nach amerikanischem Recht Vorbild sein.

Es kann in letzter Konsequenz nicht sein, dass Großkonzerne lästige Wettbewerber zu Lasten unserer Volkswirtschaft oder unseres Gemeinwesens entsorgen. Unsere Volkswirtschaft hat ein Interesse an wettbewerbsfähigen Tankstellen, wozu der Mineralölmittelstand seinen Beitrag geleistet hat und an fairem Wettbewerb, wo Kraftstoffe nicht mit Erträgen aus Strom oder Erdgas subventioniert werden. Diese Möglichkeiten hat der Mineralölmittelstand nicht. Wie schwer Wettbewerb in Gang kommt sieht man bei den leitungsgebundenen Energien Gas und Strom, wo der Verbraucher voll zur Kasse gebeten wird.

Dies soll sich auf dem Mineralölmarkt nach Willen des Kartellamtes nicht einstellen. Der bft legt Wert darauf, jetzt wieder zu vernünftigen Marktverhältnissen zurückzukehren. Es darf nicht sein, dass voll funktionsfähige mittelständische Unternehmen in Insolvenzverfahren getrieben werden. Das ist gesellschaftspolitischer Unsinn. Dadurch werden auch zu viele Arbeitsplätze vernichtet.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (bft) Ippendorfer Allee 1 d, 53127 Bonn Telefon: 0228/910290 Telefax: 0228/9102929

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