Kauf vom Bauträger: Schutz für Bauherren erhöht / Belehrungspflicht des Notars bei Erschließungs- und Anschlusskosten
(Berlin) - Notare sind verpflichtet, Bauherren auf mögliche Risiken bei der Übernahme der Erschließungs- und Anschlusskosten an das öffentliche Leitungs- und Straßennetz durch den Bauträger hinzuweisen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: III ZR 136/07).
Im vorliegenden Fall hatte der beurkundende Notar die Bauherren nicht darüber aufgeklärt, dass im Falle der Insolvenz des Bauträgers die Erschließungs- und Anschlusskosten von den Bauherren zu tragen sind, auch wenn diese die Kosten bereits an den Bauträger gezahlt haben. Nach der Insolvenz des Bauträgers wurden die Bauherren von der Kommune mit Gebührenbescheid zur Zahlung von über 8.500 Euro aufgefordert.
Mit diesem Urteil dehnt der Bundesgerichtshof den Schutz der Bauherren aus., begrüßt Baurechtsexperte Dr. Kai H. Warnecke von Haus & Grund Deutschland das Urteil. Aufgrund der besonderen Konstellation beim Bauträgervertrag sei der Bauherr besonders schutzbedürftig.. Beim Kauf vom Bauträger tragen die Bauherren erhebliche Risiken, weil ihnen das Grundstück erst nach Abschluss des Bauvorhabens übereignet wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Stefan Diepenbrock, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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