Kaupthing- und Lehmann Brothers-Betroffene sollten jetzt handeln / Verbraucherzentrale Sachsen hilft bei Forderungsanmeldung
(Leipzig) - Vor lauter Wut und Enttäuschung über die Finanzkrise dürfen geschädigte Verbraucher nicht vergessen, jetzt zu handeln, warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Nur wer seine Ansprüche tatsächlich geltend macht, hat eine Chance, etwas von seinem Geld wieder zu sehen.
Wer in den vergangenen Monaten bei der isländischen Kaupthing-Bank Tagegeld angelegt hat, sollte sich jetzt informieren, wie Ansprüche bei dem dortigen Einlagensicherungssystem angemeldet werden müssen. Dazu gibt es ein Formular auf der Internetseite www.tryggingarsjodur.is , welches ausgefüllt werden muss und dem die Vertragsunterlagen beizufügen sind. Sobald der Entschädigungsfall festgestellt ist, ist seitens der isländischen Finanzaufsichtsbehörde darüber zu informieren. Wir gehen davon aus, dass neben der Veröffentlichung im isländischen Amtsblatt, die Kaupthing-Bank selbst eine diesbezügliche Information auf ihre Internetseite stellen wird, sagt Hoffmann. Allerdings ist zu vermuten, dass nicht jeder deutsche Kunde einzeln benachrichtigt wird. Das ausgefüllte Formular ist nach Bekanntwerden der Entschädigungssituation unverzüglich an die Adresse: The Depositors´and Investors Guarantee Fund, Kalkofnsvegur 1, 150 Reykjavik, Iceland zu senden. Es empfiehlt sich, dafür ein Einschreiben mit Rückschein zu wählen.
Die maximale Frist für die Geltendmachung der Forderungen wird von dem isländischen Einlagensicherungsfonds festgelegt. Nach gegenwärtigen Informationen wird sie jedoch höchstens 2 Monate betragen, weshalb keine Zeit verstreichen sollte. Gehen Anmeldungen nach Fristablauf ein, können diese zurück gewiesen werden. Da möglicherweise nicht jeder Betroffene mit dem englischen Formular klar kommt, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen beim Ausfüllen Hilfe an.
Auch Besitzer von Lehmann-Brother-Zertifikaten sollten bei dem Kreditinstitut, bei dem sie die Papiere erworben haben, ihre Schadenersatzansprüche geltend machen, sofern sie der Auffassung sind, falsch beraten worden zu sein. Aussicht auf Erfolg besteht nach Expertenansicht zumindest dann, wenn die Anleger das Papier auf Empfehlung des Beraters erst im Frühjahr dieses Jahres erworben haben, ohne von dem Banker explizit auf das Emittentenrisiko hingewiesen worden zu sein. Ohne Hilfe eines auf den Kapitalmarkt spezialisierten Rechtsanwaltes wird es aber wohl nicht gehen, auch wenn dieser keine Garantie für einen Erfolg geben kann. Dabei sollten Betroffene mögliche Kosten berücksichtigen, die sie im Fall einer Niederlage tragen müssen, sagt Hoffmann.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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