Kein Ausverkauf der kommunalen Entsorgungswirtschaft / Kommunale Investitionen in Höhe von rund 25 Mrd. DM gefährdet
(Berlin) - Anlässlich der Sitzung seines Umweltausschusses am 15./16. Mai 2000 in Pinneberg fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) den von der Bundesregierung mit initiierten Ausverkauf der kommunalen Entsorgungswirtschaft zu stoppen. " Die Situation in der Entsorgungswirtschaft ist seit Jahren gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Planungsunsicherheit für die Städte und Gemeinden, die letztendlich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht", erklärte der Vorsitzende des
Umweltausschusses des DStGB, Bürgermeister Lothar Heinicke aus Ebersbach/Sachsen. Jährliche Abfallgebühren in Höhe von DM 500,- für einen Vier-Personen-Haushalt seien heute eher die Regel als die Ausnahme.
Eine weitergehende Privatisierung der Abfallwirtschaft als Lösung - wie sie vom Bund angestrebt wird - lehnt der DStGB ab. Heinicke: "Die Privatisierung ist kein Allheilmittel. Abfallentsorgung ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und liegt somit im Interesse der Allgemeinheit. Sie muss von Gesetzes wegen dauerhaft, zuverlässig und vor allem flächendeckend, das heißt bis in den kleinsten Winkel des Landes hinein in gleichbleibend hoher Qualität, gewährleistet sein - und zwar unabhängig vom jeweiligen Marktgeschehen. Abfall ist daher nicht mit anderen Produkten vergleichbar".
Durch die fortschreitende Privatisierung der kommunalen Entsorgungswirtschaft würden bewährte Strukturen und die hohen ökologischen Standards der kommunalen Entsorgungswirtschaft nachhaltig in Frage gestellt und zugleich Investitionen in Höhe von rund 25 Mrd. DM, die die Kommunen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben getätigt haben, in unverantwortlicher Weise und vor allem auch ohne Not gefährdet.
Nach Ansicht des DStGB ist es wesentlich sinnvoller, die bestehenden gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz grundlegend zu überarbeiten, um so dem derzeit bestehenden "Mülltourismus" über die Bundesgrenzen hinweg wirksam entgegentreten zu können.
Heinicke: "Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Abfälle grundsätzlich den billigsten Weg suchen". Hierbei bleibe jedoch nicht nur die kommunale Entsorgungswirtschaft und der Bürger, sondern insbesondere auch der Umweltschutz auf der Strecke. Notwendig sei daher, die Abfallentsorgung als Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge zu stärken.
Bekräftigt wird der DStGB in seinen Forderungen sowohl durch den Europäischen Gerichtshof als auch durch die Bundesländer. So hat der Europäische Gerichtshof bereits im Jahre 1998 unmissverständlich dargestellt, dass das Abholen und die Behandlung von Haushaltsabfällen unbestreitbar eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe ist, die durch private Unternehmen nicht in dem Maße erfüllt werden kann, wie es aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und des Umweltschutzes geboten ist.
Auch die Bundesländer haben im Rahmen der
Umweltministerkonferenz am 6./7. April 2000 in Berlin verdeutlicht, dass eine umweltgerechte Abfallentsorgung in wesentlichen Teilen auch in Zukunft existentieller Bestandteil der von den Kommunen wahrzunehmenden Aufgabe der Daseinsvorsorge sei.
Der DStGB hält es daher in Übereinstimmung mit den Ländern für unabdingbar, dass den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (also den Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen) zur Erfüllung dieser Aufgabe sowohl in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich der überlassungspflichtigen Abfallarten die notwendige Planungssicherheit eingeräumt wird.
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Pressekontakt: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Marienstr. 6, 12207 Berlin, Tel: (030) 773 07 225, Fax: (030) 773 07 200; Quelle: DStGB