Kein neues Privileg für die Industrie / vzbv legt Stellungnahme zur Ergänzung des BMWi zum Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) vor
- Der vzbv kritisiert, dass Unternehmen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff weitgehend oder sogar vollständig von der EEG-Umlage befreit werden sollen.
- Der vzbv fordert, dass der vergünstigte Strompreis nicht über die "Besondere Ausgleichsregelung" der EEG-Umlage, sondern steuerlich finanziert wird.
- Die Kostenverteilung der Energiewende muss fair gestaltet werden und darf nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen.
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den Regierungsentwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 beschlossen. Dieser soll noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Nachgang eine Ergänzung des "EEG 2021" vorgelegt und darin unter anderem die finanzielle Unterstützung der Herstellung von grauem und grünen Wasserstoff im Rahmen der "Besonderen Ausgleichsregelung" präzisiert. Unternehmen sollen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dazu eine Stellungnahme vorgelegt.
"Mit dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums wird ein Strompreisprivileg für einen neuen Industriezweig geschaffen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern vorenthalten bleibt. Die Vergünstigungen für die Industrie dürfen insgesamt nicht zu finanziellen Nachteilen für Verbraucher führen," sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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