Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Kein Platz für Extremisten in der Justiz

(Berlin) - Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat bestätigt: Der Freistaat Thüringen darf Personen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst – und damit auch zum zweiten Staatsexamen – verweigern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt es, dass die Bundesländer bei diesem Thema zunehmend klare Haltung zeigen:

„Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine Rechtspflege, die fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes steht. Es ist wichtig und richtig, dass Thüringen – wie auch viele andere Bundesländer – Regelungen hat, die dem Rechnung tragen. Das muss für alle Juristinnen und Juristen gelten, egal ob diese später auf der Richterbank sitzen, bei der Staatsanwaltschaft arbeiten oder eine Anwaltsrobe tragen wollen.

Dabei geht es nicht um Parteimitgliedschaften, sondern um ein Tätigwerden gegen die Grundwerte unserer Verfassung. Wer nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, kann nicht mit der Anwendung, Auslegung und Fortentwicklung unseres Rechts betraut werden. Auch nicht in der Ausbildung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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