Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Kein Rollback beim barrierefreien Wohnungsbau!

(Düsseldorf) - Der SoVD NRW wendet sich scharf gegen die Pläne der zukünftigen Landesregierung, die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen zu wollen. Der Sozialverband befürchtet, dass damit die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in der Landesbauordnung gekippt werden soll. "Eine Streichung dieser Quote wäre eine rückwärtsgewandte Politik, da sie alle Bemühungen um eine zukunftsfähige Politik für Inklusion und Barrierefreiheit konterkarieren würde. Sollte die Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen fallen, wären die Bekenntnisse des Koalitionsvertrags zu Barrierefreiheit und Inklusion nur noch leere Worthülsen", erklärt Daniel Kreutz, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des SoVD NRW.

Bei der jüngsten Novelle der Landesbauordnung vom 15.12.2016 war geregelt worden, dass in neu gebauten Gebäuden mit mehr als acht Wohnungen eine, bei mehr als 15 Wohnungen zwei Wohnungen uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Das Inkrafttreten dieser und anderer Neuregelungen war jedoch um ein Jahr auf Ende 2017 aufschoben worden, wodurch das jetzt beabsichtigte Moratorium ermöglicht wurde.

Aus Sicht des SoVD reicht die Rollstuhl-Quote für Neubauten nicht aus, um dem Mangel an barrierefreiem, rollstuhltauglichem Wohnraum, der auch ältere und pflegebedürftige Menschen betrifft, in absehbaren Zeiträumen abzuhelfen und ein auswahlfähiges Angebot an solchen Wohnungen zu schaffen. Daher hatte der Verband gefordert, für sämtliche Neubauwohnungen Barrierefreiheit vorzusehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SoVD) Pressestelle Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Fax: (0211) 382175

(tr)

NEWS TEILEN: