Kein Rückenwind für den Ausbildungspakt / Zur Verabschiedung des neuen Berufsbildungsgesetzes im Bundestag
(Berlin) - Als "enttäuschend" wertet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag die Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Das Gesetz unterstütze weder Unternehmen noch Jugendliche in dem gebotenen Maße, bedauerte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Er betonte: "Dem Pakt für Ausbildung bringt es damit leider keinerlei Rückenwind.
So hätten die Unternehmen zu Recht gehofft, dass mit der Novellierung Ausbildungshemmnisse, z.B. im Bereich der Vergütungen, abgebaut würden. Wansleben: Das Gesetz hätte den Unternehmen mehr Spielräume für die betriebliche Bündnisse für Ausbildung eröffnen müssen. Dann wäre `aus zwei mach drei Ausbildungsplätze´ ein realistisches Ziel gewesen.
Unglücklich ist aus DIHK-Sicht auch der Rechtsanspruch von Vollzeitschülern auf Zulassung zur IHK-Prüfung. Dadurch bekämen Jugendliche ein IHK-Zeugnis, die keine betriebliche Ausbildung, sondern allein eine schulische Maßnahme hinter sich hätten. Damit werde die wichtige, enge Kopplung zwischen Ausbildung und Beschäftigung beschädigt, die Jugendlichen erst Berufsreife und "Stallgeruch" vermittle. Die nicht akzeptable Konsequenz sei letztlich höhere Jugendarbeitslosigkeit. Als Negativ-Beispiel nannte Wansleben Frankreich. Dort sei bei einem verschulten System die Jugendarbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.
Das Gesetz hätte auch den leistungsschwächeren Lehrstellenbewerbern helfen können, unterstrich Wansleben. Zum Beispiel durch einen konsequenten Einstieg in eine Ausbildung, die mehrere aufeinander aufbauende Abschlüsse zulässt. Stattdessen müssen jetzt Verträge über die volle 3-Jahres-Distanz abgeschlossen werden. Den schwächeren Bewerbern würden damit die Ausbildungschancen vermindert und ein qualifizierter Einstieg ins Berufsleben erschwert.
Zwar könnten Unternehmen ihre Azubis jetzt leichter zu Stagen ins Ausland schicken, was ein positives Signal im zusammenwachsenden Europa sei. "Allerdings", so Wansleben, "wird die vorgesehene Vergütungspflicht auch während des Auslandaufenthalts gerade kleinere Unternehmen vielfach daran hindern, dies in die Tat umzusetzen."
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